Hessen

Urteil: Land darf islamischen Religionsunterricht nicht aussetzen

Den Streit um den islamischen Religionsunterricht in Hessen hat die DITIB gewonnen. Die Aussetzung des Unterrichts war auch laut dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel nicht rechtskonform.

01
06
2022
Unterricht
Symbolbild: Unterricht © pixabay.com, bearbeitet by iQ.

Das Land Hessen hat im Streit um den 2020 gestoppten islamischen Religionsunterricht eine juristische Niederlage erlitten. Die Entscheidung, den Unterricht wegen Zweifeln an der grundsätzlichen Eignung des Kooperationspartners DITIB auszusetzen, sei rechtswidrig, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Das Land sei dazu nicht befugt, teilte das Gericht am Mittwoch in Kassel mit (Az. 7 A 1802/21.Z).

Ein Urteil aus erster Instanz des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist damit rechtskräftig. „Wir werden nun prüfen, welche Konsequenzen aus der nun gegebenen Sach- und Rechtslage zu ziehen sind und welche Handlungsoptionen bestehen“, teilte das hessische Kultusministerium mit. „Auch wenn wir uns einen anderen Ausgang des Rechtsstreits gewünscht hätten, respektieren und akzeptieren wir selbstverständlich, dass sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof unserer Rechtsauffassung nicht angeschlossen haben.“

Offen bleibt, ob der islamische Religionsunterricht mit dem Partner DITIB in Hessen wieder aufgenommen wird. Das Land könnte den Bescheid, der 2012 die Grundlage für die Zusammenarbeit bildete, auch wieder aufheben. Den Vollzug auszusetzen und den Unterricht landesweit einzustellen, sei jedoch nicht möglich, entschied der VGH.

Die DITIB-Hessen blicke mit Zuversicht auf die Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium. Damit muslimische Schüler weiterhin einen islamischen Religionsunterricht „im Rahmen ihrer lebensweltlichen Bedürfnisse“ besuchen können, werde die DITIB-Hessen ihren Beitrag dazu leisten, erklärt Geschäftsführer Onur Akdeniz in einer Pressemitteilung.

Islamischer Religionsunterricht in Hessen
Seit mehr als 20 Jahren arbeiten islamische Religionsgemeinschaften an einer flächendecken Etablierung des islamischen Religionsunterrichts in Deutschland. In Hessen gab es seit dem Schuljahr 2013/14 einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit der DITIB.IslamiQ hat die wichtigsten Etappen der letzten 20 Jahren im Bundesland Hessen zusammengefasst.

DITIB setzte sich bereits vor Verwaltungsgericht durch

In Hessen war der sogenannte bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht zusammen mit DITIB zum Schuljahr 2013/14 eingeführt worden. Zunächst an Grundschulen, ab dem Jahr 2017/2018 auch an ersten weiterführenden Schulen. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs wurde der Unterricht im Schuljahr 2019/2020 schließlich an 62 Schulen in Hessen angeboten.

Im April 2020 kündigte das Kultusministerium dann an, den Unterricht im darauf folgenden Schuljahr auszusetzen. Als Begründung wurden Zweifel angeführt, ob der Kooperationspartner DITIB ausreichend unabhängig vom türkischen Staat sei. Das Land berief sich dabei auf Gutachten. Mit diesen Gründen, die letztlich zum Stopp führten, haben sich die Gerichte bei ihren Entscheidungen aber nicht näher befasst.

Gegen diese Entscheidung ging der DITIB-Landesverband juristisch vor und setzte sich schon vor Verwaltungsgericht Wiesbaden durch. Der VGH bestätigte nun dieses Urteil. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Vera sagt:
Zweifel an Kooperationen mit dem eingetragenen Verein DITIB sind trotz allem und nach wie vor mehr als angebracht. Das Oberösterreichische Volksblatt meldete erst vor wenigen Tagen: "Türkische Religionsbehörde verbreitet Katechismus, der Todesstrafe für Ehebruch propagiert." Der liberale Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi ist entsetzt über die politische Brisanz des in der Ditib-Zentralmoschee zum Kauf angebotenen Buchs "Grundwissen für Frauen". Darin wird auf 527 Seiten erklärt, was islamkonformes Leben ist. Wenn z.B. Mann und Frau allein in einem Raum sind, dann liegt "Zina" in der Luft. Zina ist das arabische Wort für Unzucht und Ehebruch. Was Muslimen droht, "die Zina machen", steht auf den Seiten 467/468: Ledige erhalten demnach 100 Stockhiebe, Ehebrechern droht Schlimmeres, nämlich "die Steinigung zu Tode". An anderer Stelle ist die Rede von 100 Stockschlägen vor der Steinigung. Darin und in der vom Propheten befohlenen Steinigung seien sich die islamischen Gelehrten "vollständig einig". Das im Bochumer Astec-Verlag erschienene und aus dem Türkischen übersetzte Buch des Autors Raul Pehlivan thematisiert auch ausführlich den Dschihad zur Weltherrschaft: "Dschihad bedeutet, sich für die Herrschaft des Islams auf der Welt mit seinem Leben, Besitz und seiner Zunge auf das Äusserste einzusetzen". Auf Seite 334 wird einer Kuffar-Ungläubigen-Regierung gedroht: "Die Verpflichtung und Haltung gegenüber einer solchen Regierung...besteht aus dem Versuch, diese Regierung zu verändern und seine (sic) Existenz zu beenden." Das türkische Amt für religiöse Angelegenheiten (Diyanet) führt in seiner Präsenzbibliothek die türkische Buchausgabe "Büyük Kadin Ilmihali" direkt unter Staatspräsident Erdogan als Literatur, die grausame Körperstrafen und den Dschihad gegen Nicht-Muslime propagiert. Hört! Hört! Der Freiburger Religionspädagoge Ourghi sagt dazu: "Diese Hetzschrift dient einem Hauptziel des islamisch-radikalisierten Konservatismus, nämlich eine latente 'Westphobie' zu verbreiten." Das in der Ditib-Moschee von Ourghi gekaufte Buch-Elaborat "Grundwissen für Frauen" ist letztlich ein Ausdruck islamischer Westphobie und ein Beleg für die wahre Ditib-Mentalität und ihren gerne verschleierten islamischen Herrschaftszielen & Herrschaftsansprüchen. Vorsicht gegenüber dem Ditib-Verband und seinen Vertretern ist also mehr als angebracht und dringend erforderlich. Darauf immer wieder hinzuweisen ist echte Friedensarbeit.
02.06.22
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