Verfassungsschutz

AfD legt Berufung gegen Einstufung als Verdachtsfall ein

Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall behandeln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln im März. Nun will sich die Partei gegen dieses Urteil wehren.

08
06
2022
Symbolfoto: AfD, Verfassungsschutz Chat
Symbolfoto: AfD © Shutterstock, bearbeitet by islamiQ

Die AfD hat gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt, die im März zugunsten des Verfassungsschutzes ergangen waren. Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf Anfrage mitteilte, geht es dabei um die Einstufung der Gesamtpartei, der Jungen Alternative und des formal aufgelösten „Flügels“ als rechtsextremistische Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte seine Entscheidung im März damit begründet, dass es ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gebe. Dies habe der in Köln ansässige Verfassungsschutz in Gutachten und Materialsammlungen belegt. Zwar sei der „Flügel“ der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus.

Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten „Fremde“ möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes, hieß es zur Begründung.

Brandenburg: Verfassungsgericht wies AfD-Klage ab

Bereits im Mai dieses Jahres ist die AfD im Brandenburger Landtag mit einer Klage gegen das Verfassungsschutzgesetz gescheitert. Der Verfassungsschutz Brandenburg darf die Öffentlichkeit weiter über extremistische Verdachtsfälle auch von Parteien informieren. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Markus Möller, sagte, die Aufklärung der Öffentlichkeit über tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten sei erforderlich, um die freiheitlich-demokatische Grundordnung effektiv zu schützen. Die Nennung einer Partei als Verdachtsfall komme zwar einem Eingriff in ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am politischen Chancenwettbewerb gleich. Die Berichterstattung über Verdachtsfälle sei aber gerade darauf gerichtet, dass Wahlberechtigte besonders kritisch in ihrer Wahlentscheidung sind. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Salim Spohr sagt:
KONZERTIERTES AfD-BASHING Es ist unglaublich, wie die einzige wirkliche Oppositionspartei Deutschlands, die „Alternative für Deutschland“ nämlich, in einem perfiden Zusammenspiel von Altparteien, Presse, einer staatstragenden Verwaltungs-Gerichtsbarkeit und einem durch und durch korrupten Verfassungsschutz nachhaltig gemobbt und in der öffentlichen Wahrnehmung herabgesetzt wird. Hochkarätige Fachleute des Verfassungsrechts haben den Verfassungsschutz nachhaltig dafür gerügt, daß sich sein Selbstverständnis immer mehr so verschoben hat, daß er heute nicht mehr die Verfassung, sondern vor allem die Regierung glaubt schützen und regierungskritische Stimmen als verfassungsfeindlich bzw. rechtsextremistisch etikettieren und diffamieren zu müssen. Daß die Verwaltungsgerichte es gewohnt sind, auf der Seite des Staates zu stehen, kann in einer Zeit zunehmender Auflösung einer ehemals fein austarierten Gewaltenteilung und einer damit verbundenen Gleichsetzung der Regierung mit dem Staat nichts Gutes bedeuten. Wenn die überwiegende Mehrheit der Medien das verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Zusammenspiel von Regierung, Verwaltungsgericht und Verfassungsschutz dann auch noch dadurch befördert, daß es in just dasselbe Horn bläst, kann das unser Land nur in einen heillosen Zustand führen. Als Muslim ist es mir schließlich schwer erträglich, wenn die Leiter muslimischer Vereine, die Übung darin haben, in vorauseilendem Gehorsam einen staatstragenden Anstand zu künsteln (siehe Corona-bzw. Impfpflicht-Skandal), nun glauben, sich auch noch in die Phalanx der AfD-Kritiker einreihen zu müssen. Es wird aber, so Gott will, der Tag kommen, da ihr erkennt, mit solchem Verhalten nur die Zerstörung unserer Gesellschaft befördert zu haben. — Seht doch nur, wie der Irrsinn, die Jüngsten sollten schon im Kindergarten ihr Geschlecht wählen dürfen oder es könne erlaubt sein, den Zeitpunkt der Pubertät durch Verabreichung einer Chemie hinauszuzögern, dabei ist, konkrete Gestalt anzunehmen. Wie kann es sein, daß ich in diesen Dingen von den Vertretern der Muslime bislang kein deutliches „Nein!!“ gehört habe? Dabei sollten wir Muslime uns daran erinnern, nur zu oft selbst unter unhaltbaren Berichten des Verfassungsschutzes gelitten zu haben, und die AfD als Leidensgenossen übler Nachrede erkennen und diese ehrenwerte Partei als einen Freund und Bündnispartner zu gewinnen versuchen.
20.10.22
17:32