Eigentlich wollten sich die Abgeordneten im Hanau-Ausschuss mit der Frage beschäftigen, warum der Täter eine Waffe hatte. Doch dazu kam es nicht.
Die Befragung eines Mitarbeiters der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises im Hanau-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags ist kurz nach Sitzungsbeginn abgebrochen worden. Hintergrund sind laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau gegen unbekannt. Bereits zu Beginn der Befragung am Montag verwies der Anwalt des Zeugen mit Blick auf das Ermittlungsverfahren auf das Aussageverweigerungsrecht seines Mandaten.
Auf die weitere Befragung des Mannes und der anderen für Montag geladenen Zeugen wurde vorerst verzichtet, wie der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD) sagte. Der öffentliche Teil der Sitzung wurde beendet. Weiß kündigte an, die Zeugen erneut laden zu wollen, wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist. Ein Mitarbeiter des Justizministerium sagte, die Ermittlungen dauerten noch an, es gebe keine namentlich Beschuldigten.
Anlass für die Ermittlungen ist eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen fahrlässiger Tötung. Sie wurde von einem der Angehörigen der Todesopfer gestellt. Dabei gehe es um mögliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der Waffenerlaubnis für den Täter, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hanau.
Eigentlich wollten sich die Abgeordneten im Ausschuss am Montag mit der Frage beschäftigen, warum der Täter eine Waffe hatte. Dazu sollten unter anderem mehrere Mitarbeiter der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises befragt werden. Ein 43-jähriger Deutscher hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Ausschuss soll klären, ob es vor, während und nach der Tat zu einem Behördenversagen gekommen war. (dpa, iQ)