Im kommenden Schuljahr soll es in Hessen wieder islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit der DITIB geben. Die derzeitige Aussetzung des Unterrichts sei rechtswidrig.
Die hessische Landesregierung trifft Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit dem DITIB-Landesverband in Hessen. Das teilte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden mit. Grund sei der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Mai, wonach die derzeitige Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit dem DITIB rechtswidrig ist.
„Wir respektieren die Entscheidungen der Gerichte, die den von uns beschrittenen Weg, den Unterricht in Zusammenarbeit mit DITIB nur auszusetzen und nicht zu widerrufen, für nicht rechtens erklärt haben“, erklärte Lorz. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bestätigt. „Nichtsdestotrotz haben wir unverändert Zweifel, ob DITIB Hessen hinreichend unabhängig vom türkischen Staat ist. Deshalb werden wir den Unterricht eng mit Unterrichtsbesuchen begleiten“, betonte der Minister.
Lorz verwies darauf, dass eine wissenschaftliche Begutachtung 2019 zu dem Ergebnis geführt hatte, dass eine hinreichende Unabhängigkeit vom türkischen Staat nicht gegeben sei. „Weil jedoch seit der letzten Begutachtung einige Zeit vergangen ist, werden wir nun wieder externe Expertise einholen“, kündigte Lorz an. Auf dieser Basis sei dann zu entscheiden, ob der aus dem Jahr 2012 stammende Bescheid zur Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit DITIB Hessen durch das Land widerrufen werde. Dieser Einrichtungsbescheid bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit mit DITIB.
Für den DITIB-Landesverband seien die vorgebrachten Zweifel im Hinblick auf die siebenjährige beanstandungs- und störungsfreie Schulpraxis des Religionsunterrichts „nicht nachvollziehbar“, erklärte Geschäftsführer Onur Akdeniz in einer Pressemitteilung. Die vom Hessischen Kultusministerium angekündigte wiederholte Begutachtung werde die gelebte Schulpraxis und die religionsgemeinschaftliche Lebenswirklichkeit der DITIB-Hessen im Sinne ihres grundgesetzlichen Einklangs widerspiegeln. „Die islamische Religionsgemeinschaft DITIB-Hessen steht für eine konstruktive Partnerschaft und der Zusammenarbeit im Rahmen der wissenschaftlichen Begutachtung allen Beteiligten zur Verfügung und wird ihren erforderlichen Beitrag dazu leisten“, so Akdeniz abschließend.
Die Landesregierung halte an dem Ziel fest, dass es auch für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens das Angebot eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts geben solle, so der Minister. Auch der zusätzlich bestehende und nicht bekenntnisorientierte Schulversuch „Islamunterricht“ werde im nächsten Schuljahr bis auf weiteres fortgesetzt.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte betont, das Land Hessen sei „nicht befugt gewesen, den seit dem Schuljahr 2013/2014 eingerichteten islamischen Religionsunterricht landesweit einzustellen“. Das Land Hessen hatte die Kooperation mit der DITIB nach sieben Jahren zum Ende des Schuljahres 2019/2020 beendet. (KNA, iQ)