Hessen

„NSU 2.0“: Weiterhin Unklarheit über Abfrage am Polizeicomputer

Im August 2018 hatte bundesweit eine Serie von NSU 2.0-Drohschreiben gegen zahlreiche Persönlichkeiten begonnen. Eine mögliche Tatbeteiligung von Polizisten bleibt weiter unklar.

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06
2022
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Drohschreiben mit NSU 2.0 verschickt, Göttingen
Drohschreiben mit NSU 2.0 verschickt, Göttingen

Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben bleibt eine mögliche Tatbeteiligung von Frankfurter Polizisten weiter unklar. Am Donnerstag wurden vor dem Landgericht zwei Beamte vernommen: eine Polizistin, von deren Dienstrechner aus persönliche Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız abgerufen wurden, die 2018 den ersten Drohbrief erhalten hatte, und ein Polizeibeamter, der später gegen die Kollegin ermittelte.

Die Polizistin des 1. Reviers verweigerte vor Gericht die Auskunft. Es liege keine Aussagegenehmigung vor, erklärte ihr Anwalt. Wie sich herausstellte, hatte weder die Richterin noch der Staatsanwalt diese Erlaubnis beantragt. Abgesehen davon würde die Polizistin ohnehin nicht aussagen, sagte der Anwalt. Gegen sie laufen ein Disziplinarverfahren sowie ein Strafverfahren im Zusammenhang mit ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer rechten Chat-Gruppe bei der Polizei.

Abfrage weiterhin offen

Diese Chats waren ein „Zufallsfund“ bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Datenabfrage, wie der zweite Polizist erklärte, der am Donnerstag vernommen wurde. Wer im 1. Revier die Daten von Başay-Yıldız abrief, ist weiter offen. Die Polizistin habe bei der Vernehmung im September 2018 gesagt, sie könne sich nicht erinnern, verschiedene Kollegen hätten Zugriff auf ihren Rechner gehabt. Sie habe „geschockt“ gewirkt, sagte der Ermittler, ihre Aussagen fand er insgesamt „plausibel“.

Dritte Zeugin war eine ehemalige Aktivistin der Frauenbewegung Femen, die im Drohbrief Nummer 69 im August 2020 beschimpft wurde. Unterzeichnet war das Schreiben mit „NSU 2.0. Der Führer“. Die Berliner Studentin hatte davon nur durch ein Schreiben des Landeskriminalamts erfahren, die Drohmail war an einen anderen Empfänger geschickt worden. Den Text habe sie „widerlich“ gefunden, sagte die Zeugin, er habe sie „wütend“ und „betroffen“ gemacht. Angst habe sie nicht gehabt, als Aktivistin sei sie Anfeindungen gewöhnt gewesen, sie habe dadurch wohl „eine hohe Angstschwelle“.

Berliner verschickt 100 NSU 2.0-Drohschreiben

In dem Prozess muss sich der Berliner Alexander M. wegen Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Volksverhetzung verantworten. Er soll der Verfasser zahlreicher Drohschreiben gegen Politikerinnen, Rechtsanwälte und Personen des öffentlichen Lebens sein. Zwischen August 2018 und März 2021 soll er laut Anklage über 100 selbst verfasste Drohschreiben verschickt haben – per E-Mail, Fax oder SMS. M. bestreitet die Vorwürfe. Der Absender „NSU 2.0“ spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an. (dpa, iQ)