Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte am Freitag seine Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt.
Im Prozess um die „NSU 2.0″-Drohschreiben hat der Angeklagte am Freitag seine Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt. Das Gericht geht demnächst in eine vierwöchige Sommerpause, nach Ansicht des Angeklagten kommt der Prozess daher zu langsam voran. Nächste Woche wird noch eine Sachverständige erwartet, „so lange bleibe ich noch“, sagte der Berliner und erntete damit Gelächter im Frankfurter Landgericht.
Geladen war ein weiterer Polizist aus dem 1. Frankfurter Revier. Dort war im August 2018 von einem Polizeicomputer die geheime Adresse der Anwältin Seda Başay-Yıldız abgerufen worden. Einen Tag später erhielt die Juristin das erste mit „NSU 2.0″ unterzeichnete Drohschreiben. Bei den Ermittlungen zu dieser Datenabfrage war zufällig eine Chatgruppe mit rechten Inhalten entdeckt worden. Gegen die Beteiligten Beamten wird seither ermittelt. Der geladene Beamte machte daher – ebenso wie seine Kollegin am Donnerstag – von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Elf Jahre nach dem Auffliegen der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ beschäftigt sich im bayerischen Landtag ein zweiter Untersuchungsausschuss mit der rassistischen NSU-Mordserie und deren Hintergründen. Sämtliche Fraktionen stimmten am Donnerstag der Einsetzung des Gremiums zu. Erklärtes Ziel ist es unter anderem, mögliche Verbindungen des NSU zur bayerischen Neonazi-Szene aufzuklären.
Parallel dazu gab es sowohl im Bund als auch in mehreren Bundesländern bereits zahlreiche Untersuchungsausschüsse, die sich mit Ermittlungspannen und -fehlern der Behörden beschäftigten. Nach wie vor sind aber viele Fragen offen, insbesondere auch, was mögliche weitere Hintermänner und Unterstützer der NSU-Terroristen anbelangt. (dpa/iQ)