Diskriminierung ist nach jüngsten offiziellen Daten in Deutschland nach wie vor weit verbreitet. Das veröffentlicht nun die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Diskriminierung ist nach jüngsten offiziellen Daten in Deutschland nach wie vor weit verbreitet. So wurden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im vergangenen Jahr insgesamt 5617 Fälle gemeldet, die mit einem im Antidiskriminierungsgesetz genannten Diskriminierungsgrund zusammenhingen. Die meisten davon – 37 Prozent – gingen auf rassistische Diskriminierung zurück. Das geht aus dem Jahresbericht der Stelle für das Jahr 2021 hervor, den die neue Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman am Dienstag in Berlin vorstellte.
Im Vergleich zum Vorjahr, als die Antidiskriminierungsstelle noch 6383 Fälle erfasste, gingen die Meldungen zwar um gut zwölf Prozent zurück. Dieser Rückgang sei aber „auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht, zurückzuführen“, hieß es. Die Anzahl der Beratungsanfragen zu allen anderen Diskriminierungen blieb den Angaben zufolge unverändert hoch.
„Die Zahl der uns geschilderten Diskriminierungsfälle ist alarmierend. Sie zeigt aber auch, dass sich immer mehr Menschen nicht mit Diskriminierung abfinden und Hilfe suchen“, sagte die Beauftragte Ataman, die das Amt erst seit Juli innehat. Sie appellierte an alle Menschen, die Ausgrenzung aufgrund unterschiedlicher Merkmale erfahren, dagegen vorzugehen – notfalls vor Gericht.
Neben rassistischen Fällen hatte es die Anlaufstelle, die an das Bundesfamilienministerium angegliedert ist, im vergangenen Jahr vor allem mit Diskriminierung aufgrund von Behinderung und chronischen Krankheiten zu tun (32 Prozent). Diskriminierung aufgrund des Geschlechts lag demnach 20 Prozent der Anfragen zugrunde.
Über die meisten Diskriminierungserfahrungen klagten die Betroffenen beim Zugang zu privaten Dienstleistungen (33 Prozent) und im Arbeitsleben (28 Prozent), hieß es weiter.
„Der Diskriminierungsschutz steckt in Deutschland auch 16 Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in den Kinderschuhen. Reformen sind unausweichlich, wenn der Kampf gegen Diskriminierung ernst gemeint ist“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) in einer Mitteilung anlässlich des vorgelegten Jahresberichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
„Der Diskriminierungsschutz in Deutschland ist nicht ausreichend. Die im aktuellen Bericht der Antidiskriminierungsstelle genannten Mängel decken sich mit unseren Erfahrungen: Die Durchsetzung von Rechten nach einer Benachteiligung ist schwierig, aufgrund kurzer Klagefristen in vielen Fällen sogar unmöglich“, zeigt sich Altaş.
Mangels Verbandsklagerecht würden Betroffene im Stich gelassen, die den Kampf gegen Diskriminierung alleine führen müssen. Das sei nicht nachvollziehbar. Etwas mehr als 5.600 Personen hätten sich laut vorgelegtem Bericht im Jahr 2021 an die Stelle gewandt, „lediglich 332 davon im Merkmalsbereich Religion. Wie viele dieser Fälle Musliminnen und Muslime betrafen, geht aus dem Bericht nicht einmal hervor. Demgegenüber verzeichneten Behörden in demselben Jahr 662 Straftaten – bei einer deutlich höheren Dunkelziffer – gegen Musliminnen und Muslime und deren Einrichtungen. Alleine die von der Islamischen Gemeinschaft durch Anfragen Betroffener erfassten Fälle liegen weit über der von der Antidiskriminierungsstelle herausgegebenen Zahl“, so Bekir Altaş abschließend. (dpa/iQ)