Rheinland-Pfalz

Staatsvertrag mit Muslimen auf 2025 angesetzt

Der Staatsvertrag zwischen Land und Muslimen läuft in Rheinland-Pfalz bereits seit sieben Jahren. 2016 wurden die Verhandlungen aber unterbrochen und auf Eis gelegt. Nach Wiederaufnahme der Gespräche ist der Vertrag nun auf 2025 angesetzt. 

17
08
2022
0
Anti-Rassismus-Wochen - Staatsvertrag Rheinland-Pfalz - was bedeutet kurban?
Sybolbild: Hilal - Kuppel © Edward Musik / CC 2.0 / flickr

Rheinland-Pfalz möchte den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit rund 200 000 muslimischen Menschen im Land auf eine feste vertragliche Grundlage stellen. Die Verhandlungen darüber begannen vor sieben Jahren. Seit 2016 aber sind sie unterbrochen, um zunächst eine Reihe von Fragen zu klären. Anschließend „könnte 2025 der angestrebte Staatsvertrag zwischen dem Land und den islamischen Religionsgemeinschaften unterzeichnet werden“, sagt der zuständige Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD).

„Wenn es gut läuft, können wir im Herbst einen Zeitplan kommunizieren, wie es weitergeht“, so Hoch. Entscheidend dafür ist die Bewertung des Landes, für die vier Religionsgemeinschaften (Schura, DITIB, VIKZ und Ahmadiyya Muslim Jamaat) über die am 1. April 2020 vereinbarten Zielvereinbarungen.

Der Bayreuther Religionswissenschaftler Christoph Bochinger und der Kölner Jurist Stefan Muckel wurden zum dritten Mal vom Land mit einem Gutachten betraut. Beim ersten Mal ging es um die Frage, ob es sich bei den „Verbänden“ um Religionsgemeinschaften handle. Die beiden Professoren bejahten dies grundsätzlich und erläuterten die jeweiligen Besonderheiten der Organisationen.

DITIB Rheinland-Pfalz erfüllt alle Vorgaben

Nach dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei im Juli 2016 unterbrach Rheinland-Pfalz die Verhandlungen und gab ergänzende Gutachten in Auftrag. Vom Landesverband der DITIB wird seitdem mehr Eigenständigkeit verlangt – mit Blick auf den DITIB-Bundesverband und die türkische Religionsbehörde Diyanet. Als konkrete Maßnahme wurde vereinbart, die Unabhängigkeit der Kommission für den islamischen Religionsunterricht zu gewährleisten, sodass dieser keine Personen angehören sollen, die der Weisungsbefugnis des DITIB-Bundesverbands unterstehen. Kandidaten für den DITIB-Landesvorstand dürfen nur von den Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden. Und zur Stärkung der DITIB Rheinland-Pfalz soll die Stelle eines Landesgeschäftsführers eingeführt werden.

„Wir haben die Satzung entsprechend geändert“, sagt der DITIB-Landesvorsitzende Cihan Şen. Auch sei sichergestellt, dass der Kommission für den Religionsunterricht keine staatlichen Vertreter angehörten. Zusätzlich habe der Verband eigene Compliance-Richtlinien eingeführt. „Wir sind optimistisch und haben alles in die Wege geleitet“, sagt Şen mit Blick auf den weiteren Prozess. „Wir hoffen, dass wir die Zukunft von Rheinland-Pfalz mitgestalten können.“

Schura: „Wir sind auf einem sehr guten Weg“

Von der Schura, einem Zusammenschluss von 16 Moscheegemeinden aus unterschiedlichen Kulturen, wurde verlangt, dass ihre Mitgliedsgemeinden und -vereine so verfasst sind, dass bestehende Verbindungen zu einem weiteren Dachverband die eigenständige Willensbildung und inhaltlichen Grundsätze der Schura Rheinland-Pfalz nicht gefährden.

„Wir haben einen Weg gefunden, um das abzusichern“, sagt der Schura-Landesvorsitzende Akif Ünal. Er sei zuversichtlich, dass die Änderungen in der Satzung bald gerichtlich eingetragen würden. „Wir sind auf einem sehr guten Weg und freuen uns, wenn es zu einem Grundlagenvertrag kommen kann.“

Der Grundlagenvertrag soll Regelungen zu islamischen Feiertagen, zum islamischen Religionsunterricht und zu neu zu schaffenden Professuren für islamische Religionspädagogik enthalten.

Mit der Alevitischen Gemeinde unterzeichnete Rheinland-Pfalz bereits 2019 einen Vertrag. (dpa, iQ)