In einem Berliner Schuhgeschäft hat ein Mann am Samstag eine Verkäuferin rassistisch beleidigt, bedroht und ist anschließend gewalttätig geworden.
Beim Einkauf in einem Berliner Schuhgeschäft soll ein Kunde eine Verkäuferin rassistisch beleidigt haben und dann gewalttätig geworden sein. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, wurde der 32-Jährige in Gewahrsam genommen. Bei der Festnahme habe er auch Polizisten angegriffen. Die Ermittlungen, die beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamts geführt werden, dauern an.
Dem bisherigen Ermittlungszustand und Angaben einer 21-jährigen Verkäuferin sowie eines 25 Jahre alten Zeugen zufolge, soll der Tatverdächtige in dem Geschäft zunächst Schuhe anprobiert haben. Als die Verkäuferin dem 32-jährigen Kunden eine Beratung angeboten habe, habe dieser sie rassistisch beleidigt, sei von seiner Sitzbank aufgestanden und habe nach ihr gespuckt. Anschließend soll er mit geballten Fäusten auf die 21-Jährige zugelaufen und mehrfach Ausholbewegungen in ihre Richtung gemacht haben.
Der 25-jährige Zeuge soll daraufhin versucht haben, den Angreifer mit Worten zu beruhigen, wobei ihm der Tatverdächtige mit dem Kopf gegen die Stirn geschlagen haben soll. Um den Mann zurückzuhalten, sollen mehrere Kunden des Geschäfts eingeschritten sein. Der 32-Jährige sei dabei zu Boden gegangen. Mitarbeitende einer Sicherheitsfirma hätten den Mann dann zu einer Sitzbank im Einkaufscenter außerhalb des Geschäfts gebracht.
Als die Polizei eintraf, griff der 32-Jährige einen Polizeibeamten mit Fäusten an, was dieser jedoch abwehren konnte. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung in Polizeigewahrsam sei der Tatverdächtige entlassen worden. Die 21-jährige Verkäuferin blieb unverletzt. Der 25-Jährige Zeuge lehnte eine ärztliche Behandlung seiner Beule an der Stirn ab. Die Kunden, die in das Geschehen eingegriffen haben sollen, hatten sich noch vor Eintreffen der Polizei unerkannt aus dem Geschäft entfernt. Der Tatverdächtige sieht nun Ermittlungsverfahren wegen rassistischer Beleidung, zweifacher Körperverletzung und wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte entgegen.