Die Stadt Köln will im Rahmen eines Modellprojekts den Gebetsruf zum Freitagsgebet ermöglichen. Ein Termin steht bereits fest.
An der Kölner Zentralmoschee könnte die Türkisch Islamische Union (DITIB) womöglich ab 14. Oktober den Muezzin per Lautsprecher zum Gebet rufen lassen. Eine Sprecherin der Stadt Köln bestätigte auf Anfrage der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Sonntag), dass es nur noch kleinere Nachfragen gebe, dass die Stadt aber im Prinzip grünes Licht geben werde.
Formale Voraussetzung für den Gebetsruf ist nun noch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt und DITIB. Sollte der in den nächsten Tagen unterschrieben werden, könnten ab dem 14. Oktober die ersten Gebetsrufe in Köln erschallen. Erlaubt wäre das dann immer freitags in der Zeit zwischen zwölf und 15 Uhr für fünf Minuten.
Die Stadt Köln hatte Anfang Oktober 2021 erklärt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen künftig ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen dürften. Zu den Auflagen gehört etwa, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Außerdem muss die jeweilige Moscheegemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. Das Modellprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
Die Erlaubnis ist umstritten. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) steht dahinter. Auch der Kölner katholische Stadtdechant Robert Kleine befürwortet das Muezzin-Projekt. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung stehe auch „den islamischen Gemeinden in Form des Muezzinrufes“ zu, sagte er im Mai. „Es geht dabei ja um ein verfassungsmäßiges Recht, das auch nicht mit dem Hinweis auf religiöse Intoleranz oder die politische Instrumentalisierung der Religion in anderen Teilen der Welt relativiert werden darf. Wir nehmen uns eben kein Maß an autoritären Staaten.“