Im Mai entging die Stadt Essen wohl nur knapp einem Blutbad. Ein rechtsradikaler Schüler soll entschlossen gewesen sein, an seiner Schule ein „Massaker“ zu verüben. Nun steht er vor Gericht.
Ein 17-jähriger Schüler muss sich unter dem Verdacht, einen rechtsextrem motivierten Terroranschlag geplant zu haben, in Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht verantworten. Das Gericht schloss die Öffentlichkeit in dem Jugendstrafverfahren am Freitag unmittelbar nach Prozessbeginn noch vor Verlesung der Anklage aus.
„Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte fest entschlossen war, einen rassistisch motivierten Anschlag auf ein vom ihm besuchtes Gymnasium in Essen zu begehen“, sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft.
Verteidiger Andreas Wieser bekräftigte, dass sein Mandant ein Geständnis ablegen werde. Dies habe er auch schon gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen getan. Er strebe eine Bewährungsstrafe für ihn an. „Er braucht professionelle Hilfe, um wieder auf die richtige Bahn zu kommen.“ Er bereue seine Taten. Er sei im Internet gedanklich falsch abgebogen“.
Der Anschlag sollte laut Anklage mit selbstgebauten Rohrbomben begangen werden. Dem Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft. Der im Mai in Essen festgenommene Gymnasiast soll den Terroranschlag über einen langen Zeitraum hinweg geplant haben.
Der Bundesgerichtshof hatte dem Schüler im August ungewöhnlich deutlich in einem Beschluss eine „gefestigte rassistische Gesinnung“, „massive Gewaltbereitschaft“ und „schädliche Neigungen“ attestiert. Die Einzelheiten des geplanten „Massakers“ habe der Jugendliche in einem Tagebuch und einem „Manifest“ ausgearbeitet.
Für Nachahmer habe er umfangreiche Handlungsanweisungen verfasst und Videobotschaften aufgezeichnet. Denn darum sei es ihm gegangen, betonte am Freitag auch die Bundesanwaltschaft: Nachahmer aus der rechtsextremen Szene zu motivieren. Noch in der Untersuchungshaft habe er gegenüber Bediensteten „offen von seinem Anschlagsplan, seinen Mordfantasien, seinem Ausländerhass“ und seiner Bewunderung für rechtsextremistische Attentäter gesprochen und „blinde Entschlossenheit“ gezeigt, hatte der Bundesgerichtshof ausgeführt.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der damals 16-Jährige am 13. Mai dieses Jahres am Essener Don-Bosco-Gymnasium ein Blutbad anrichten wollte – erst einen Tag vorher wurde er nach dem Hinweis eines Mitschülers in seinem Elternhaus festgenommen. Das Essener Don-Bosco-Gymnasium und die frühere Realschule des Angeklagten waren nach Bekanntwerden der Terrorpläne vorübergehend geschlossen und mit Sprengstoff-Spürhunden gründlich durchsucht worden. Das Gericht hat für den Prozess bis 17. Februar zehn Verhandlungstage angesetzt. (dpa, iQ)