Bei der Bekämpfung von Rassismus gibt es in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung viel nachzuholen. Dies belegt ein aktueller Lagebericht.
Bei der Bekämpfung von Rassismus gibt es in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung viel nachzuholen. „Vielfalt ist längst Realität, sie muss aber auch in allen Bereichen zur Normalität werden“, heißt es in dem Lagebericht „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“, den die Integrationsbeauftragte, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, am Mittwoch in Berlin vorlegte.
Das bedeute vor allem, gleichberechtigte Chancen für alle in jedem Bereich der Gesellschaft. Um das zu erreichen, sollten mehr unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich wenden kann, wer rassistische Diskriminierung etwa durch die Polizei, private Vermieter oder Lehrkräfte erlebt hat.
„Trotz der vorbildlichen Arbeit vieler Polizistinnen und Polizisten berichten von Rassismus betroffene Menschen hinsichtlich der Interaktion mit der Polizei immer wieder von Vorurteilen und Diskriminierung, die zu Vertrauensverlust führen“, heißt es in dem Bericht weiter. Im Zuge der geplanten Novellierung des Bundespolizeigesetzes sollte demnach eine Regelung geschaffen werden, „die die Einhaltung des Diskriminierungsverbots bei den Maßnahmen der Bundespolizei sicherstellt“.
Aus Sicht der Staatsministerin, die in Personalunion auch das 2022 neu geschaffene Amt der Antirassismus-Beauftragten der Bundesregierung übernommen hatte, sind zudem eine „Ausweitung von Unterstützungsangeboten für Betroffene, Monitoring von Diskriminierung im schulischen Bereich sowie Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Schulen“ notwendig. Um der Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, sollten Studien zum Vermietungsverhalten durchgeführt werden.
Um rassistische Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung zu bekämpfen, seien konkrete Maßnahmen nötig, um benachteiligte Gruppen zu fördern und bestehende Nachteile auszugleichen. Dazu zählten unter anderem anonymisierte Bewerbungsverfahren oder Eignungskriterien wie zum Beispiel Sprachkenntnisse oder interkulturelle Kompetenz, die als wünschenswerte Merkmale im Anforderungsprofil angegeben werden sollten, wenn dies zu den Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle passt. (dpa)