Raub, Mord und Totschlag – bei schweren Straftaten ist früh die Justiz involviert. Bei den Staatsanwälten in Sachsen stapeln sich aber auch Akten in anderen Ermittlungsbereichen.
Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften sind im vergangenen Jahr fast 2500 Ermittlungsverfahren zu extremistischen Straftaten eingegangen. Während dabei die Fälle im Bereich „Innerer Frieden links“ zurückgingen, gab es in den Bereichen „Innerer Frieden rechts“ und Hasskriminalität im Vergleich zu 2021 mehr Arbeit, wie aus der von der Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage übermittelten Statistik hervorgeht. Demnach halbierte sich die Zahl neuer Verfahren wegen linksextremistischer Straftaten von 879 auf 454, während sich die Verfahren wegen rechtsextremistischer Straftaten von 1831 auf 1988 erhöhte. Auch bei Cybercrime gab es erneut einen Anstieg – und auch wegen Hasskriminalität wurde häufiger ermittelt als 2021. Dabei könnten sich Verfahren jeweils gegen mehrere Beschuldigte richten, sagte eine Sprecherin der Justizbehörde.
Laut Statistik wurden 973 Rechtsextremismus-Verfahren gegen 1492 bekannte Verdächtige geführt und 1015 gegen unbekannt. Ermittelt wurde vor allem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung, Beleidigung, Verbreitens von Propaganda verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Körperverletzung. Im Bereich links waren die Tatverdächtigen in 106 Verfahren bekannt, bei 348 nicht. Hier ging es meist um Sachbeschädigung, aber auch um Körperverletzung, Beleidigung, Landfriedensbruch, Brandstiftung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sowie Diebstahl oder Nötigung.
Neu hinzu kamen zudem 16 Ermittlungsverfahren im Bereich Terrorismus, wegen Verdachts der Bildung terroristischer Vereinigungen, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder Terrorismusfinanzierung. 1086 neue Fällen landeten im Bereich Hasskriminalität bei Staatsanwaltschaften – ein Plus von 136 gegenüber dem Jahr zuvor. Gut die Hälfte davon waren Straftaten mittels Internet. Insgesamt ging es um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung, Beleidigung oder Körperverletzung.
In 13 745 neuen Fällen von Cybercrime wurde wegen Ausspähens von Daten, Computersabotage oder Erpressung ermittelt. So ging es etwa um Fälle, wo unter Ausnutzung von Schwachstellen im IT-System Firmen- oder private Daten verschlüsselt oder gestohlen wurden und dafür dann Lösegeld verlangt wurde – meist in Kryptowährungen zwischen wenigen Hundert Euro und mehreren Millionen Euro.