Ein neues modernes Bestattungsgesetz erlaubt in Nordrhein-Westfalen künftig sowohl die Bestattung im Leichentuch, als auch den Betrieb von eigenen Friedhöfen durch muslimische Religionsgemeinschaften. Damit soll die Akzeptanz einer lokalen Bestattung bei Muslimen erhöht werden.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch (02.07.2014) ein neues Bestattungsgesetz beschlossen. Das modernisierte Bestattungsgesetz soll am 1. Oktober 2014 in Kraft treten und erlaubt künftig auch die Einrichtung und den Betrieb von eigenständigen muslimischen Friedhöfen. Außerdem dürfen Grabsteine ab dem 1. Mai 2015 aus Ländern mit Kinderarbeit nur noch mit einem Siegel von einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden.
Mit der Gesetzesänderung will das Land nach Angaben der zuständigen Ministerin Barbara Steffens (Grüne) die Möglichkeit von ortsnahen muslimischen Bestattungen weiter fördern. Bereits jetzt gebe es laut Ministerin in vielen Städten in NRW kommunale Friedhöfe in denen Grabfelder ausschließlich für Muslime ausgewiesen und sarglose Bestattungen im Leichentuch grundsätzlich möglich seien. Mit dem neuen Gesetz könnten Kommunen die Errichtung und den Betrieb eines kompletten Friedhofs auch auf die muslimischen Religionsgemeinschaften übertragen.
Von den etwa 1,3 Millionen in Nordrhein-Westfalen lebenden Muslimen lasse sich ein hoher Prozentanteil (über 90 Prozent) zur Beerdigung in ihre Herkunftsländer überführen. Neben einer starken Heimatverbundenheit gehe es dabei auch um die muslimischen Bestattungsriten, die sich in vielen Punkten von einem christlichen Begräbnis unterscheiden würden. Es werde erwartet, dass die Akzeptanz ortsnaher Bestattungen steige, wenn diese auf einem eigenen muslimischen Friedhof angeboten werden können. „Vor allem für die hier geborenen Kinder aus eingewanderten Familien wird es zunehmend wichtiger, dass ihre Eltern ortsnah und nach muslimischem Brauchtum bestattet werden können“, sagte Steffens.
Die muslimischen Religionsgemeinschaften hatten bereits den Gesetzesentwurf für das modernere Bestattungsgesetz teilweise kritisiert. Sie forderten, dass auch islamische Riten zugelassen werden. Verstorbene Muslime müssten danach nicht nur im Leichentuch, sondern auch auf dem Gesicht liegend Richtung Mekka bestattet werden. Zudem habe die Bestattung innerhalb von 24, spätestens aber 48 Stunden zu erfolgen. Dies scheitere aber oft an den Behörden.
Auch die Kirchen hatten Vorbehalte geäußert. Sie forderten, die Träger von Friedhöfen müssten den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts haben, um den dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Dies ist bei den muslimischen Religionsgemeinschaften bisher jedoch nicht der Fall.
Eine weitere Neuerung ist, dass Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit künftig nur mit einem Siegel von einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden dürfen. Grabsteine könnten laut Steffens aufgrund ihrer Zusammensetzung identifiziert und dem Erzeuger zugeordnet werden. Grabsteine aus Europa oder Deutschland benötigten kein Siegel.
Mit dem Gesetz leiste das Land laut Steffens einen konsequenten Beitrag zum Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit. Nach den Feststellungen der Internationalen Arbeitsorganisation arbeiten rund 168 Millionen Kinder weltweit. Mehr als die Hälfte von ihnen geht einer riskanten, insbesondere gesundheitsgefährdenden, Tätigkeit nach. So sollen beispielsweise in indischen Steinbrüchen rund 150.000 Kinder unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten. (iQ/KNA)