Vorläufige Dienstenthebungen ehemaliger Polizeischüler sind juristisch ausgebremst worden. Sie waren an einem Klassenchat mit rassistischen Inhalten beteiligt.
Diverse vorläufige Dienstenthebungen ehemaliger Polizeischülerinnen und Polizeischüler, die einst an einem Klassenchat mit rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen sein sollen, sind juristisch ausgebremst worden. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hob in neun Fällen die Dienstenthebungen auf, wie Gerichtssprecher Christoph Zieger am Freitag sagte.
Zum einen seien aus Sicht der Kammer die Anhörungen der ehemaligen Polizeischüler nicht ordnungsgemäß erfolgt. Zum anderen hätten die zuständigen Polizeibehörden nicht ausreichend zwischen den Handlungen der Beteiligten im Chat differenziert. Zuerst hatte die „Magdeburger Volksstimme“ berichtet.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen. Sie seien als Polizeischüler an einem Klassenchat mit nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen. Zieschang sagte im Februar im Innenausschuss, neun Anwärterinnen und Anwärter hätten aktiv im Chat gepostet. Entlassungsverfahren seien gegen alle 18 Beteiligten eingeleitet worden.
Wie viele der betroffenen ehemaligen Polizeischüler ingesamt sich an die Justiz gewandt haben, konnte Gerichtssprecher Zieger am Freitag nicht sagen. Er informierte über die neun entschiedenen Verfahren. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, wie Zieger weiter sagte. Es sei Beschwerde möglich, dann entscheide das Oberverwaltungsgericht. (dpa,iQ)