Die DITIB-Gemeinde in Germersheim hatte im Juni 2019 einen Antrag zum Bau einer Moschee gestellt. Diese wurde vom Stadtkreis abgewiesen. Die DITIB legte Beschwerde ein. Allerdings wies das Verwaltungsgericht die Klage ab.
Das Verwaltungsgericht in Neustadt/Wstr. hat die Klage der DITIB-Gemeinde Germersheim auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Moschee abgewiesen. Nach dem bisherigen Inhalt des Bauantrags lasse sich nicht hinreichend sicher beurteilen, ob die Nachbarschaft unzumutbaren Beeinträchtigungen ausgesetzt werde, teilte das Gericht in der pfälzischen Stadt am Freitag mit. Die Angaben im Bauantrag seien zum großen Teil unplausibel und könnten daher nicht als Grundlage einer Baugenehmigung dienen (Aktenzeichen 4 K 493/22.NW).
Der Kläger hatte demnach im Juni 2019 einen Antrag zum Bau einer Moschee mit einer Nutzfläche von etwa 2226 Quadratmetern sowie mit zwei Kuppeln und zwei Minaretten gestellt. Der Antrag war vom Kreis Germersheim abgelehnt worden, dagegen hatte DITIB im August 2022 Klage erhoben.
Im Einzelfall müsse geprüft werden, ob die Moschee nach Art und Umfang gebietsverträglich sei, teilte das Gericht mit. Für die Kammer sei aber etwa nicht hinreichend deutlich, von wie vielen Menschen die Moschee tatsächlich genutzt werden würde. Ein weiteres Problem sei das Stellplatzkonzept. Gegen das Urteil sei Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich. (dpa, iQ)