Das Islamische Zentrum Hamburg wehrt sich vor Gericht gegen die Einstufung als extremistische Organisation. Im Prozess muss der Richter feststellen, dass die relevanten Verfassungsschutzberichte offiziell nicht mehr zugänglich sind. Er zeigt sich nicht erfreut.
Letzte Woche Freitag hat vor dem Verwaltungsgericht Hamburg die mündliche Verhandlung über eine Klage des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) gegen die Hansestadt begonnen. Dabei geht es um die Einstufung des Zentrums als extremistische Organisation durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Das IZH, das die Blaue Moschee an der Alster betreibt, wird vom Verfassungsschutz als Außenposten des iranischen Regimes in Europa gesehen und steht seit Jahrzehnten unter Beobachtung.
Laut Verfassungsschutz steht das IZH für ein Regime, das mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Das IZH und die Islamische Akademie Deutschland, die ebenfalls in den Verfassungsschutzberichten von 2018 und 2019 als extremistische Organisation genannt ist, weisen diese Einschätzung zurück und haben dagegen geklagt.
Schon vor Beginn der mündlichen Verhandlung hatten sich vor dem Gerichtsgebäude Dutzende Demonstranten versammelt. In Sprechchören riefen sie „Weg, weg, weg – die Mullahs müssen weg.“ Auf Transparenten stand „IZH schließen“. Bilder von Opfern des brutalen Vorgehens iranischer Sicherheitskräfte gegen Regimekritiker wurden gezeigt.
Verhandelt wird konkret über die Verfassungsschutzberichte 2018 und 2019. Zu Beginn wiesen Vertreter des Verfassungsschutzes darauf hin, dass aus Rechtsgründen nur jeweils die Berichte der vergangenen drei Jahre „öffentlich“ seien – das heißt auf der entsprechenden Internetseite verfügbar.
Der Vorsitzende Richter erklärte, da der Bericht von 2018 nicht mehr öffentlich sei und der von 2019 ebenfalls nicht mehr zugänglich sein werde, wenn der aktuelle Bericht für 2022 voraussichtlich im Juni vorgelegt werde, wäre es möglich, dass der Klagegrund entfallen sei. Er stellte klar, „dass es äußerst missbilligt wird“, dass ein solcher Punkt erst in der mündlichen Verhandlung zur Sprache komme. Er sprach von einem „Desaster“, wenn das Gericht aus diesem Grund im laufenden Prozess nicht entscheiden könne.
Der Vertreter des IZH wies die in den Verfassungsschutzberichten erhobenen Vorwürfe als nicht belastbar zurück. Das IZH sei der Vertreter der religiösen Autoritäten der Schiiten und Ansprechpartner der Moscheegemeinden in Deutschland. „Wir bleiben dabei, dass das IZH keine politische Zielsetzung hat“, sagte er.
Dass Anhänger der in Deutschland zwischenzeitlich als Terrororganisation verbotenen Hisbollah wie vom Verfassungsschutz behauptet in der Blauen Moschee verkehrten, sei noch kein Beleg für verfassungsfeindliche Bestrebungen des IZH, sagte er. „Wenn ein RAF-Terrorist im Michel betet, muss dann die evangelische Kirche in Hamburg im Verfassungsschutzbericht stehen?“
Die Vertreter des Verfassungsschutzes stellten klar, dass die schiitische Religion voll respektiert werde. Sie sei nicht Verfahrensgegenstand. Die Staatsdoktrin des Iran lasse jedoch keine Trennung von weltlicher und religiöser Führung zu. Seit der iranischen Revolution werde dies auch bei den Führungspersonen des IZH deutlich. „Man muss sich angucken, was sind das für Leute und nach welchen Kriterien werden sie ausgesucht“, sagte der Leiter der Auswertungsabteilung. Es sei klar, „dass es eine inhaltliche und organisatorische Nähe gibt des IZH zu Teheran“. (dpa, iQ)