2018 wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun will der bayerische NSU-Untersuchungsausschuss Beate Zschäpe vernehmen. Ob sie auf offene Fragen Antworten gibt? Auch der Innenminister hofft.
Die rechtskräftig verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe soll am 22. Mai als Zeugin vom NSU-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags vernommen werden. Die Befragung findet aber nicht im Landtag statt, sondern in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz, und zwar in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Anschließend soll es eine Online-Pressekonferenz von Ausschussmitgliedern geben und es soll im Nachgang ein Wortprotokoll veröffentlicht werden. Das teilte der bayerische Landtag am Montag auf Twitter mit. Mittel, um Zschäpe zu einer Aussage zu zwingen, gibt es nicht.
Die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) – Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt – war von 2000 an jahrelang mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst damit war der NSU aufgeflogen.
Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, wurde 2018 nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft verurteilt – als Mittäterin, auch wenn es nie einen Beweis dafür gab, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Das Oberlandesgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision Zschäpes im August 2021 verworfen. Sie verbüßt ihre Haftstrafe bereits seit 2019 in der JVA Chemnitz.
Ziel des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im Landtag ist es unter anderem, mögliche Verbindungen des NSU in die Neonazi-Szene in Bayern aufzuklären. Dabei hoffen die Abgeordneten nun auch auf Zschäpe.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) räumte am Montag als Zeuge vor dem Ausschuss ein, es seien „Hunderte Fragen noch offen und ungeklärt“. Etwa nach weiteren Beteiligten, nach möglichen Helfershelfern vor Ort, nach weiteren Mitwissern, nach der Auswahl der Opfer durch die Terroristen. Zum Verdacht, geäußert auch von seinem Vorgänger Günther Beckstein (CSU), dass die Täter unter anderem in Nürnberg Unterstützer vor Ort gehabt haben müssen, sagte der Innenminister: „Da spricht aus laienhafter Betrachtung viel dafür – aber es gibt halt keine konkreten Belege oder Beweise.“ Er ergänzte, auch er hoffe, dass die Vernehmung Zschäpes hier Ergebnisse liefere.
Im NSU-Prozess hatte sich Zschäpe in schriftlichen Einlassungen geäußert sowie zweimal selbst zu Wort gemeldet. Schriftlich räumte sie ein, von den Banküberfällen ihrer Freunde Mundlos und Böhnhardt gewusst und die letzte Fluchtwohnung des Trios im sächsischen Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben. Später sagte sie in einer kurzen Erklärung, sie bedauere ihr „Fehlverhalten“ und sie verurteile, was Mundlos und Böhnhardt den Opfern „angetan haben“. Das Münchner Oberlandesgericht folgte dagegen der Argumentation der Bundesanwaltschaft: Zschäpe habe sehr wohl „alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt“. (dpa/iQ)