Die völkische Siedlungsbewegung „Initiative Zusammenrücken“ wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung beobachtet.
Die völkische Siedlungsbewegung „Initiative Zusammenrücken“ wird vom Verfassungsschutz mittlerweile als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Das teilte eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) am Donnerstag auf Anfrage mit. Die Gruppe bediene sich „wiederholt völkischer und fremdenfeindlicher Aussagen“, zitierte die „taz“ den Verfassungsschutz. „Ihre Vertreter bekunden offen und regelmäßig ein ausschließlich ethnisch geprägtes Volksverständnis unter häufiger Bezugnahme auf nationalsozialistische Begrifflichkeiten“, erklärte die Behörde auf Anfrage der Zeitung. Der Verfassungsschutz führt Siedlungsbestrebungen von Rechtsextremisten in seinem aktuellen Jahresbericht gesondert auf. In dem Bericht heißt es, Ziel dieser Bewegungen sei zumeist der „Erhalt der Deutschen“. „Deutschsein“ werde hierbei vor allem unter Rückgriff auf den ethnischen Volksbegriff im Sinne der völkischen „Blut-und-Boden“-Ideologie definiert.
BfV-Präsident Thomas Haldenwang hatte bei der Vorstellung des Berichts am vergangenen Dienstag gesagt, völkische Siedler versuchten, kleinere Gebiete zu vereinnahmen, um sich dort Rückzugsräume zu schaffen. „Beispiele für ein solches Vorgehen stellen der Verdachtsfall Anastasia-Bewegung und das rechtsextremistische Netzwerk Initiative Zusammenrücken dar“, führte er weiter aus. Die vor allem in Sachsen und Thüringen aktive „Initiative Zusammenrücken“ bemüht sich in ihren Verlautbarungen, Deutsche aus dem Westen der Bundesrepublik zum Umzug in den Osten zu bewegen, wobei sie unter anderem günstigen Wohnraum und den dort geringeren Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund als Argumente anführt. (dpa, iQ)