Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) ist mit der Klage gegen den Verfassungsschutz gescheitert. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) darf nach Auffassung eines Gerichts weiter als extremistisch bezeichnet werden. Die Einordnung des Vereins als „extremistische Organisation“ im Verfassungsschutzbericht 2019 sei rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht Hamburg am Freitag mit. Lediglich einige Aussagen über das IZH in dem Bericht dürften nicht weiter verbreitet werden. Damit ist die schiitische Gruppierung mit ihrer Klage gegen das Landesamt für Verfassungsschutz in einem wesentlichen Punkt gescheitert. Allerdings kann sie noch Berufung gegen das Urteil einlegen.
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Das IZH ist eine eindeutig extremistische und demokratiefeindliche Institution“, erklärte er. „Wir werden das IZH auch in Zukunft sehr genau im Auge behalten.“ Das IZH betonte, das Gericht habe wesentliche Passagen des Berichts zum IZH verboten. Das Urteil werfe die Frage auf, warum es trotzdem die Einordnung als „Organisation des Extremismus“ billige. Ob er gegen die Entscheidung in Berufung geht, will der Verein erst mitteilen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Das IZH hatte bereits vor über zwei Jahren gegen seine Einstufung als extremistische Organisation in den Verfassungsschutzberichten für 2018 und 2019 geklagt. Zudem wollte es jeweils acht Einzelaussagen in den Berichten, in denen es auch um die Nähe des Vereins zum Iran geht, verbieten lassen. Im April und Mai hatte es zwei mündliche Verhandlungen gegeben. Die Aussagen der Verfassungsschützer, dass der IZH-Leiter ein versiert geschulter Vertreter des iranischen Regimes sei und dass der Verein nach einem „Export der islamischen Revolution“ strebe, sind nach Auffassung des Gerichts richtig. Nicht weiterverbreitet werden dürfen hingegen bestimmte Aspekte des Lebenslaufs des Leiters und die Aussage, das IZH stelle finanzielle Mittel für die Verbreitung der iranischen Revolutionsidee bereit.
Die Klage gegen die Aussagen im Verfassungsschutzbericht 2018 hatten beide Seiten in der Verhandlung für erledigt erklärt. Grund ist, dass dieser Bericht vom Verfassungsschutz inzwischen nicht mehr veröffentlicht wird. Auch eine ähnlich lautende Klage der dem IZH verbundenen Islamischen Akademie Deutschland gegen den 2018er-Bericht wurde nach Auskunft eines Gerichtssprechers für erledigt erklärt. Die schriftliche Urteilsbegründung will das Gericht auf seiner Internetseite veröffentlichen, sobald sie vorliegt.
Das IZH ist Betreiber der Imam Ali Moschee an der Hamburger Außenalster, der sogenannten Blauen Moschee. Der Trägerverein wurde 1953 von iranischen Auswanderern gegründet. Inzwischen ist er Anlaufstelle für schiitische Muslime verschiedener Nationen. Der Verein wird seit mehr als 30 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Nach Aufkommen der Proteste im Iran im vergangenen Jahr hatte der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein Verbot des IZH zu prüfen. Die Gerichtsentscheidung könnte Einfluss auf diese Prüfung haben. (KNA, iQ)