Berlin

Nach rassistischem Vorfall: BVG muss Schmerzensgeld zahlen

Nachdem ein Fahrgast bei einer Verkehrskontrolle rassistisch beleidigt wurde, müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dem Mann laut einem Urteil 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

19
07
2023
BVG © Shutterstock, bearbeitet by iQ
BVG © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Nachdem ein Fahrgast bei einer Verkehrskontrolle rassistisch beleidigt wurde, müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dem Mann laut einem Urteil 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dem Kläger stehe Anspruch auf Schmerzensgeld „wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ zu, teilte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte mit. Das Urteil wurde am 10. Juli gefällt, ist aber noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.

Mann forderte Entschädigung

Laut Gericht war der Mann bei dem Vorfall im Jahr 2020 von Mitarbeitern eines von der BVG beauftragen Sicherheitsunternehmens in der U-Bahn rassistisch beleidigt worden. Außerdem hätten sie ihn dazu aufgefordert, „sich in Deutschland zu benehmen“. Über den genauen Ablauf seien sich die Parteien vor Gericht uneinig gewesen. Der Mann klagte anschließend auf eine Entschädigung und berief sich auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Er forderte mindestens 2000 Euro. Nach Auffassung des Gerichts ist das LAGD allerdings nicht anwendbar. Es fehle an einem „öffentlich-rechtlichen Handeln“ der Beklagten und des für sie tätigen Sicherheitsunternehmens.

Antidiskriminierungsgesetz nur in Berlin

Die BVG wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil äußern und teilte mit: „Vorwürfe von Diskriminierung wiegen in allen Fällen schwer und werden in unserem Haus stets sehr ernstgenommen.“ Diskriminierung und Gewalt würden nicht toleriert. Dem Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge handelt es sich bei dem Kläger um den schwarzen Opernsänger Jeremy Osborne. „Es tut unfassbar gut zu wissen, dass die Richterin anerkannt hat, dass die Kontrolleure meine Menschenwürde verletzt haben“, sagte er der Zeitung. Berlin ist bislang das einzige Bundesland, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz hat. Es soll die Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen.

Über 70% der Muslime erleben Diskriminierung

In Stuttgart wird auch ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene gefordert gefordert. Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung mehr Engagement gegen Diskriminierung und sieht die Politik in der Verantwortung. 72 Prozent der befragten Muslime geben an, Diskriminierung erlebt zu haben. Dies zeige, dass die Unterstützung für eine Antidiskriminierungspolitik gestiegen sei. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Timotheus sagt:
Muslime erleben Diskriminierung - so heißt es hier im letzten Absatz. Leider erleben hier Menschen auch eine andere Form von gefährlicher Diskriminierung durch Muslime. So meldet BR24 ganz aktuell: "Ein 28-jähriger hat am Nürnberger Hauptbahnhof drei Polizisten mit einer abgebrochenen Glasflasche angegriffen und verletzt. Die Polizei prüft einen möglichen islamistischen Hintergrund, der Syrer hatte bei der Tat "Allahu Akbar" gerufen." Hier konnte man 2021 einmal lesen: "Die Formel 'Allahu Akbar' erinnert an das Verhältnis des Menschen zu seinem Schöpfer. Alles kommt von Allah, alles ist ihm zugewandt." Laut Polizei soll der Syrer während der Auseinandersetzung mehrfach den Ausspruch "Allahu Akbar" geäußert haben. Während der Festnahme des Mannes sollen mehrere Unbeteiligte die Polizei behindert haben. Der Nürnberger Hauptbahnhof gehörte 2022 zu den drei Bahnhöfen, an denen die Bundespolizei die meisten Sexualdelikte, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte erfasst hat. Zuletzt wurde gegen den 28-jährigen Syrer Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragt. Bei BR24 - Bayerischer Rundfunk - heisst es in einem Leserkommenar dazu: "Solche Personen sofort in U-Haft, vor Gericht vernehmen und dann gezielt abschieben. Solche Kriminelle haben hier kein Bleiberecht verdient." Tja, so denken manche Leute.
19.07.23
16:54
Ethiker sagt:
Diese Taten sind mittlerweile der zu erwartbare Fall in Verbund mit zeitiger Verteidigung oder Verharmlosung der Täter ausgehend von der rassistischen Gesellschaft.
22.07.23
21:59