Eine Muslimin muss ihren Niqab beim Autofahren ablegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt. Eine Ausnahmeregelung werde es nicht geben.
Eine Muslimin muss laut einem Urteil beim Autofahren ihren Gesichtsschleier – den Niqab – ablegen, weil sie sonst gegen das in der Straßenverkehrsordnung festgelegte Verhüllungsverbot verstößt. Wer ein Auto steuere, dürfe das Gesicht nicht so verhüllen, dass sie oder er nicht zu erkennen sei, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.
Die Verwaltungsrichter wiesen damit die Klage der Muslimin ab. Sie hatte mit der Religionsfreiheit argumentiert. Das Verwaltungsgericht argumentierte, das beim Autofahren geltende Verhüllungsverbot schränke das religiös begründete Tragen des Gesichtsschleiers nur in einer eng begrenzten und für die Religionsfreiheit typischerweise nicht wesentlichen Lebenssituation ein.
Das Gericht wies daraufhin, es gehe nicht um ein grundsätzliches Verbot der Verhüllung mit dem Gesichtsschleier. Im Straßenverkehr und bei etwaigen Kontrollen oder Rechtsverstößen müsse die Identität der Fahrzeuglenkerin aber klar feststellbar sein. Das Verwaltungsgerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. (KNA, iQ)