Vor sechs Jahren wurden die Gespräche über einen Staatsvertrag in Niedersachsen zwischen Muslimen und der Landesregierung vorerst beendet. Seitdem gibt es keine Fortschritte. IslamiQ hat nachgefragt.
Die Verhandlungen über einen Staatsvertrag in Niedersachsen zwischen dem Land und den islamischen Religionsgemeinschaften wurden im Jahr 2017 auf Eis gelegt. Seitdem herrscht Funkstille. Nach den Landtagswahlen vergangenen Jahres ließ die rot-grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag festhalten, dass die Gespräche mit den Muslimen „über eine rechtliche Anerkennung“ fortgesetzt werden sollen.
Bislang gibt es einen Staatsvertrag nur in Hamburg und Bremen. Diese bestehen seit mehr als zehn Jahren und haben Vorbildfunktion für andere Bundesländer.
Wie nun aus einer Recherche von IslamiQ hervorgeht, finden auch ein Jahr nach den Wahlen keine Gespräche mit der DITIB und der Schura statt. „Ob und wann solche Gespräche wieder aufgenommen werden, ist derzeit nicht absehbar“, erklärte das Kultusministerium auf Anfrage von IslamiQ. Dennoch arbeite man zu gewissen Themen wie im Rahmen des Beiratsmodell für den islamischen Religionsunterricht mit Muslimen zusammen. Doch reiche diese Zusammenarbeit noch nicht aus, um als direkter Ansprechpartner angesehen zu werden. „Im Hinblick auf das erklärte Ziel der Verbände, direkter Ansprechpartner des Landes für Religionsunterricht i.S.d. Art. 7 Abs. 3 GG zu sein, werden von den Verbänden noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt“, heißt es weiter aus dem Ministerium. Über die noch offenen Punkte erfolge ein fortlaufender Austausch auf Arbeitsebene.
Die ersten Gespräche zwischen den Muslimen und der Landesregierung begannen vor zehn Jahren. Im Staatsvertrag sollten die Rechte und Bedürfnisse der Muslime in Niedersachsen benannt und festgehalten werden. „Zum großen Teil handelte es sich bei den verhandelten Regelungen dabei um solche mit rein deklaratorischem Charakter, d.h. um eine Wiederholung und/ oder Zusammenfassung in Niedersachsen bereits vorhandener gesetzlich garantierter Rechte und Pflichten“, erklärt das Ministerium abschließend.
Der Abschluss eines solchen Vertrags sei für die Landesregierung keine „Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog“ mit den Muslimen. Eine Kooperation zu einzelnen Themen werde auch ohne Staatsvertrag fortgeführt.
Staatsverträge bilden die Grundlage für kooperative Beziehungen in vielen Bereichen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens. Neben der Anerkennung islamischer Feiertage, die gemeinsame Gestaltung des Religionsunterrichts sowie die Regelungen rund um die Seelsorge, ermöglicht der Staatsvertrag eine stärkere Partizipation der Muslime.