Der Rechtsstreit um den Bau einer DITIB-Moschee in Germersheim dauert an. Nun wies auch das Oberverwaltungsgericht eine Klage ab. Die geplante Moschee darf nicht im Wohngebiet errichtet werden.
Die DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.) Gemeinde Germersheim e.V. hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer geplanten Moschee in einem besonderen Wohngebiet in Germersheim. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße bestätigte.
Die Vorinstanz habe zu Recht festgestellt, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nicht abschließend geprüft werden könne, teilte das OVG am Montag mit. Auch unter Einbeziehung des vorgelegten Nutzungskonzepts und des schalltechnischen Gutachtens lasse sich nicht hinreichend feststellen, ob das nach der Baunutzungsverordnung grundsätzlich zulässige Vorhaben im konkreten Fall mit der Wohnnutzung in dem besonderen Wohngebiet gebietsverträglich sei.
Der Kläger hatte im Juni 2019 einen Antrag zum Bau einer Moschee mit einer Nutzfläche von etwa 2226 Quadratmetern sowie mit zwei Kuppeln und zwei Minaretten gestellt. Der Antrag war vom Kreis Germersheim abgelehnt worden, dagegen hatte die DITIB im August 2022 Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße wies diese im April 2023 ab.
Gegen die OVG-Entscheidung ist einem Justizsprecher zufolge kein Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht gegeben. Dies bedeute, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig sei. (dpa/iQ)