Der Unesco-Ausschuss hat 45 Formen von überliefertem Wissen und Können in die Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dazu gehören auch der Iftar und die Tazhib-Kunst.
Der UNESCO-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe hat am Mittwoch weitere 45 Formen von überliefertem Wissen und Können in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingeschrieben. Dazu gehören unter anderem das muslimische Iftar und die Kunst der Illumination (Tezhib), die von Aserbaidschan, dem Iran, der Türkei und Usbekistan nominiert worden waren.
Das Iftar wird im Ramadans nach Sonnenuntergang von Familien zu Hause oder von größeren Gruppen in Restaurants, Moscheen oder an öffentlichen Orten praktiziert. „Das Fest symbolisiert das Ende der Fastenzeit und bringt muslimische Gemeinschaften unabhängig von Geschlecht, Ethnie oder geographischer Herkunft zusammen. Die Praktik wird regional sehr unterschiedlich ausgeführt, enthält meist Elemente wie Abendgebet, Musik und Gesang, Geschichtenerzählen, traditionelles Essen, Spiele, gemeinsames Kochen oder Arrangieren von Hochzeiten“, erklärt der UNESCO-Ausschuss. Oft werden öffentliche Feiern von Regierungen, NGOs oder Wohltätigkeitsverbänden unterstützt. Spenden von Essen, Geld oder Kleidung seien üblich.
Die Buchmalerei mit traditionellen Motiven unterschiedlicher Farbe wurde beispielsweise im Iran schon in vor-islamischer Zeit praktiziert. „Heute kommt sie in den Staaten häufig zum Verzieren von Koranseiten, Heiratsurkunden und Verträgen und zur mentalen Erholung oder als Ausdruck von Kreativität zur Anwendung. Die Motive werden mit einer Nadel in das Papier gedrückt und mit Blatt- oder Flüssiggold sowie weiteren Farben von männlichen und weiblichen Praktizierenden ausgemalt. Die Praktik ist eng mit dem Glauben verbunden und kommt bei der Restaurierung von historischen Manuskripten zum Einsatz.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt noch bis Samstag in Kasane in Botsuana. Insgesamt nahm die Kommission diesmal 45 Formen von überliefertem Wissen und Können in das Immaterielle Kulturerbe auf. Dazu zählen die Rikscha-Malerei in Dhaka, der Hauptstadt von Bangladesch, der Operngesang aus Italien und die Hebammen und manuelle Glasherstellung, die von Deutschland nominiert worden war.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Rund 700 Bräuche, darstellende Künste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden nach Unesco-Angaben derzeit auf diesen Listen geführt: zum Beispiel der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und die Praxis des Modernen Tanzes in Deutschland. (KNA, iQ)