Wer für Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht arbeitet, hat auch eine gewisse Vorbildrolle. Der Oberstaatsanwalt geht nun gegen Rassismus in Behörden vor.
Der Chef der Berliner Staatsanwaltschaft, Jörg Raupach, erwartet ein frühzeitiges Einschreiten von Kollegen und Vorgesetzten bei diskriminierenden Äußerungen am Arbeitsplatz. „Rassistische Äußerungen haben in dieser Behörde nichts zu suchen – weder untereinander noch nach außen gerichtet. Für sexistische Bemerkungen gilt das ebenso“, sagte Raupach.
Dies gelte auch für eher unbedachte Äußerungen, wie sie möglicherweise am Stammtisch oder beim Sport fielen. „Im Dienst hat das nichts zu suchen“, betonte der Leitende Oberstaatsanwalt. Beteiligten müsse man vor Augen führen, welche Wirkung ihre Aussage auf andere Menschen haben könne.
Fortbildungen und Schulungen von externen Coaches sollen helfen, das Problembewusstsein dafür zu schärfen. Insbesondere jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden dies auch erwarten, so Raupach. „Bei Bemerkungen, die früher vielleicht als Skurrilität hingenommen wurden, wird heute eine Reaktion erwartet.“ Zugleich müsse sich eine Kultur entwickeln, dass Kolleginnen und Kollegen die Hemmschwelle überwänden, sich bei einer der vielen möglichen Stellen zu melden.
Nach Angaben von Raupach sind in der Behörde mit rund 900 Beschäftigten bislang nur in Einzelfällen disziplinarische Maßnahmen erforderlich. „Das ist aber nicht mein Maßstab. Ich möchte erreichen, dass Disziplinarverfahren die absolute Ausnahme sind“, betonte er. Zugleich räumte der Jurist ein, dass er nicht sagen könne, wie hoch die Dunkelziffer ist. Hilfreich sei jedoch der hierarchische Aufbau der Behörde, der mehr Kontrollmöglichkeiten biete.
Durch das soziale Umfeld falle auch eher auf, wenn sich Beschäftigte radikalisierten. Man müsse dann allerdings dafür Sorge tragen, dass so etwas ernst genommen werde und sich kein Korpsgeist durchsetze. „Im Bereich der politisch brisanteren Probleme müssen Früherkennungssysteme da sein und die Antennen geschärft sein“, betonte Raupach.
Für Schlagzeilen aus der Berliner Justiz hat zuletzt vor allem der Fall der Richterin und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann gesorgt. Diese ist seit einer großangelegten Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger im Dezember 2022 inhaftiert. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen insgesamt 27 Verdächtige erhoben, darunter Malsack-Winkemann und ein Soldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr. Als einer der Rädelsführer gilt der Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß.
Ein weiterer Vorfall betraf den rechtsradikalen Verschwörungserzähler Attila Hildmann: Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft informierte im November 2021 darüber, dass Hildmann mit internen Informationen zu Ermittlungen gegen ihn versorgt worden sei. Als Maulwurf wurden laut Behörde eine IT-Mitarbeiterin und ihre Schwester ausgemacht, ihnen wurde gekündigt. Wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen wurden die Frauen nach Gerichtsangaben rechtskräftig per Strafbefehl – also ohne Prozess – zu Geldstrafen von mehreren Hundert Euro verurteilt. (dpa, iQ)