Utøya-Attentat

Breivik klagt gegen norwegischen Staat und steht wieder vor Gericht

Der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik sitzt in Norwegen seit fast zwölf Jahren im Gefängnis. Bei seinen Haftbedingungen fühlt er sich in seinen Menschenrechten verletzt. Dagegen geht er nun ein weiteres Mal vor Gericht vor.

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01
2024
Utoya Attentäter Breivik
Utoya Attentäter Breivik im Gerichtssaal © X, bearbeitet by iQ.

In Norwegen hat ein Gerichtsverfahren zu einer erneuten Klage des rechtsextremistische Utøya-Attentäters Anders Behring Breivik gegen seine Haftbedingungen begonnen. Der 44-Jährige traf am Montag zum ersten Verhandlungstag in der Turnhalle des Gefängnisses Ringerike ein, die zum provisorischen Gerichtssaal umfunktioniert worden ist. Um kurz nach 10.00 Uhr erklärte Richterin Birgitte Kolrud das Verfahren nach Angaben der Nachrichtenagentur NTB für eröffnet.

In dem provisorischen Gerichtssaal soll zum zweiten Mal nach 2017 Stellung dazu bezogen werden, ob der norwegische Staat bei Breiviks Haftbedingungen wie von ihm angeführt gegen seine Menschenrechte verstößt. Das Osloer Bezirksgericht hat dafür fünf Verhandlungstage bis einschließlich Freitag angesetzt.

Breivik wirft norwegischen Staat Menschenrechtsverletzung vor 

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten als die mit Abstand schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.

Breivik, der sich seit längerem Fjotolf Hansen nennt, war 2012 zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Verwahrung bedeutet im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann und somit offen bleibt, ob Breivik jemals wieder aus der Haft entlassen wird. Zum Ablauf der Mindestdauer hatte er die vorzeitige Haftentlassung beantragt, war mit diesem Antrag aber Anfang 2022 vor Gericht gescheitert.

Er sei suizidgefährdet und abhängig von Antidepressiva

Hinsichtlich seiner Haftbedingungen wirft Breivik dem norwegischen Staat seit Jahren vor, seine Menschenrechte zu verletzen. Er meint, dass fast zwölf Jahre in Isolationshaft genug seien und etwas dafür getan werden müsse, damit er andere Menschen treffen und mit ihnen kommunizieren könne. Sein Anwalt Øystein Storrvik führte in einer Stellungnahme an, dass Breivik durch die langjährige Isolation und das Fehlen sinnvoller Interaktion Schäden davongetragen habe. Unter anderem sei er nun suizidgefährdet und abhängig von Antidepressiva.

Das norwegische Justizministerium ist dagegen der Ansicht, dass man bei den Haftbedingungen nicht gegen die Menschenrechte verstoße. Bereits 2017 hatte ein norwegisches Berufungsgericht geurteilt, dass keine Menschenrechtsverstöße vorliegen. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Minimalist sagt:
Ein verurteilter Mann, der schrecklichste Taten begangen hat, klagt gegen den norwegischen Staat. Er fühlt sich in seinen Menschenrechten verletzt. So wird hier groß berichtet. Und wo bleibt ein Bericht über eine 33-jährige Frau aus dem Iran, die sich über die Islamische Republik Iran beklagt? Die 'Bild'-Redaktion berichtet heute über Roja Heschmati: "Iranerin beschreibt ihre grausame Peitschen-Folter." Auch sie fühlt sich in ihren Menschenrechten massiv verletzt. Ihr einziges "Verbrechen": Sie ist eine Frau. Dazu noch eine, die ihre Haare in der Öffentlichkeit unbedeckt tragen möchte, ohne das von den dortigen Mullah-Despoten verordnete und aufdiktierte Kopftuch. Mittelalterliche Folter nach islamischem Scharia-Recht wegen etwas, über das wir in der westlichen Welt nicht eine Sekunde nachdenken müssen - zum Glück bzw. Gott-sei-Dank. Die gedemütigte und gefesselte "Täterin" sagte zu dem männlichen Vollstrecker: "Klemmen Sie Ihren Koran unter Ihre Achselhöhle und dann schlagen Sie zu." Leise flüstert sie während der Misshandlung durch 74 Peitschenhiebe - so erzählt sie später - unter anderem eine Genugtuung gegenüber ihren Peinigern und Herrschern: "Alle Fesseln werden in Äxte verwandelt." Wo bleibt bei solch angewendetem, barbarischem Scharia-Recht ein Aufschrei unter den ach so frommen Islam-Verbänden und muslimischen Gemeinden hier im ach so unmoralischen Westen?
09.01.24
16:05