Der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik sitzt in Norwegen seit fast zwölf Jahren im Gefängnis. Bei seinen Haftbedingungen fühlt er sich in seinen Menschenrechten verletzt. Dagegen geht er nun ein weiteres Mal vor Gericht vor.
In Norwegen hat ein Gerichtsverfahren zu einer erneuten Klage des rechtsextremistische Utøya-Attentäters Anders Behring Breivik gegen seine Haftbedingungen begonnen. Der 44-Jährige traf am Montag zum ersten Verhandlungstag in der Turnhalle des Gefängnisses Ringerike ein, die zum provisorischen Gerichtssaal umfunktioniert worden ist. Um kurz nach 10.00 Uhr erklärte Richterin Birgitte Kolrud das Verfahren nach Angaben der Nachrichtenagentur NTB für eröffnet.
In dem provisorischen Gerichtssaal soll zum zweiten Mal nach 2017 Stellung dazu bezogen werden, ob der norwegische Staat bei Breiviks Haftbedingungen wie von ihm angeführt gegen seine Menschenrechte verstößt. Das Osloer Bezirksgericht hat dafür fünf Verhandlungstage bis einschließlich Freitag angesetzt.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten als die mit Abstand schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.
Breivik, der sich seit längerem Fjotolf Hansen nennt, war 2012 zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Verwahrung bedeutet im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann und somit offen bleibt, ob Breivik jemals wieder aus der Haft entlassen wird. Zum Ablauf der Mindestdauer hatte er die vorzeitige Haftentlassung beantragt, war mit diesem Antrag aber Anfang 2022 vor Gericht gescheitert.
Hinsichtlich seiner Haftbedingungen wirft Breivik dem norwegischen Staat seit Jahren vor, seine Menschenrechte zu verletzen. Er meint, dass fast zwölf Jahre in Isolationshaft genug seien und etwas dafür getan werden müsse, damit er andere Menschen treffen und mit ihnen kommunizieren könne. Sein Anwalt Øystein Storrvik führte in einer Stellungnahme an, dass Breivik durch die langjährige Isolation und das Fehlen sinnvoller Interaktion Schäden davongetragen habe. Unter anderem sei er nun suizidgefährdet und abhängig von Antidepressiva.
Das norwegische Justizministerium ist dagegen der Ansicht, dass man bei den Haftbedingungen nicht gegen die Menschenrechte verstoße. Bereits 2017 hatte ein norwegisches Berufungsgericht geurteilt, dass keine Menschenrechtsverstöße vorliegen. (dpa/iQ)