Der wohl wichtigste Zeuge im Beihilfe-Prozess um den rassistischen Brandanschlag sagt vor Gericht aus. Seine Worte führen dazu, dass die Verteidigung die Entlassung des Angeklagten aus der U-Haft fordert.
Im zweiten Prozess um den tödlichen rassistischen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis im Jahr 1991 hat der Hauptzeuge zu einem zentralen Punkt der Anklage ausgesagt. Dabei verwies der Mann am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Koblenz (OLG) darauf, dass er sich nicht wortgenau an eine Aussage von damals erinnern könne. Die Verteidigung des 54 Jahre alten Angeklagten beantragte daraufhin dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft.
Dem Angeklagten wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen vor. Das OLG hatte im vergangenen Jahr einen 52 Jahre alten Deutschen für den Brandanschlag mit einem Toten unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Die Vorwürfe gegen den nun Angeklagten stützen sich wesentlich auf einen Satz, den er laut Bundesanwaltschaft wenige Stunden vor dem Anschlag zu dem Zeugen und dem mittlerweile Verurteilten gesagt haben soll: «Hier müsste auch mal so etwas brennen oder passieren.» Der Zeuge sagte am Dienstag, er könne sich an den Satz erinnern, dass „etwas passieren“ müsse – an den genauen Wortlaut dagegen nicht. Aus dem Protokoll eines Polizeiverhörs im Jahr 2021 hatte der Hauptzeuge das Wort «brennen» nach eigenen Angaben sowie Informationen aus dem Protokoll zufolge gestrichen. In einem weiteren Protokoll hatte er es dagegen als sinngemäße Wiedergabe belassen. Dazu sagte der Mann, wenn er das Wort im Protokoll gelesen hätte, hätte er es gestrichen.
„Aus Sicht der Verteidigung ist mit der Vernehmung des heutigen Zeugen das einzige Beweismittel ausgeschöpft, das der Generalbundesanwalt dafür heranzieht, dass mein Mandant die Beihilfe zu einer Mordtat geleistet haben soll“, sagte Strafverteidiger Wolfgang Stahl nach der Verhandlung. Ein Anwalt der Nebenklage sagte, dass der Verdacht gegen den 54-jährigen Angeklagten nach der Aussage des Hauptzeugen unverändert bleibe. Dass er sich nicht an den genauen Wortlaut erinnern könne, sei bereits bekannt gewesen.
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Worte den Verurteilten beeinflussten und bestärkten, den Anschlag zu begehen. Der 54-Jährige habe den Satz angesichts der damaligen rassistischen Ausschreitungen in Ostdeutschland gesagt. Der damals 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana starb bei dem Feuer im September 1991. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Der 54 Jahre alte Deutsche bestreitet laut seiner Verteidigung den zentralen Tatvorwurf gegen ihn. Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. (dpa, iQ)