Sogenannte Reichsbürger wählen auch juristische Mittel, um gegen Thüringer Beamte vorzugehen. Nun ist der Schutz in solchen Fällen für Bedienstete verbessert worden.
Landesbedienstete haben sich in den vergangenen Jahren verstärkt mit sogenannten Reichsbürgern konfrontiert gesehen. Die Gegner des bestehenden staatlichen Systems klagen mitunter auch gegen Beamte, um ihnen zu schaden. Nun ist eine Verwaltungsvorschrift so geändert worden, dass Rechtsschutzverfahren für Bedienstete in solchen Fällen vereinfacht wurden. Das geht aus der am Montag veröffentlichten Ausgabe des Thüringer Staatsanzeigers hervor.
„Wer als Vertreter des Staates in das Visier von sogenannten Reichsbürgern gerät, muss oft mit einer wahren Flut an überfordernden und zum Teil auch bedrohlichen Reaktionen umgehen, die bis hin zu Einschüchterungen im privaten Umfeld und tätlichen Angriffen reichen“, teilte dazu Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag mit.
Sie verwies auf Antworten des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage von ihr. Demnach stieg die Zahl der erfassten Straftaten von „Reichsbürgern“ von 20 im Jahr 2019 auf 165 im Jahr 2022. Dabei ging es laut Antwort vor allem um Erpressung und Nötigung. 2022 wurden 119 solcher Delikte erfasst. Die Zahlen stammen aus der Statistik für politisch motivierte Kriminalität.
„Zukünftig braucht es bei Fällen mit Bezug zu sogenannten Reichsbürgern keine langwierige Prüfung von Voraussetzungen mehr“, lobte König-Preuss die aktuelle Änderung der Vorschriften für den Rechtsschutz für Landesbedienstete. Auch das Risiko, dass die Bediensteten am Ende auf Kosten sitzen blieben, weil Kostenansprüche gegenüber „Reichsbürgern“ nicht durchgesetzt werden könnten, werde mit der Änderung beseitigt.
Als „Reichsbürger“ werden Menschen bezeichnet, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und ihre Rechtsordnung ablehnen. Die Szene ist vielschichtig. (dpa/iQ)