Dresden

15 Jahre nach Mord an Marwa El-Sherbini: Alex W. bleibt weiter in Haft

Im Juli jährt sich der Mord an Marwa El-Sherbini zum 15. Mal. Ihr Mörder wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine vorzeitige Entlassung wäre möglich gewesen. Doch das Oberlandesgericht Dresden hob den Beschluss auf.

16
05
2024
Marwa El-Sherbini
Marwa El-Sherbini

Am 1. Juli 2009 wurde Marwa El-Sherbini im Dresdner Landgericht Opfer eines islamfeindlichen und rechtsextremen Angriffs. Während eines Prozesses im Gerichtssaal erstach der Angeklagte Alex W. die ägyptische Pharmazeutin mit 16 Messerstichen. Am 1. Juli stirbt auch ihr ungeborenes Baby, denn Marwa war im dritten Monat schwanger. Der Mord an der damals 31-jährigen, löste weltweit Entsetzen und Trauer aus. Marwa El-Sherbini hinterließ ihren Ehemann und einen kleinen Sohn.

Im November desselben Jahres wurde Alex W. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Dresden stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschloss.

Nun, fast 15 Jahre später, wäre diese Mindesthaftzeit eigentlich am 30. Juni 2024 vollstreckt. Wie es nun aus einer IslamiQ-Recherche hervorgeht, habe die zuständige Strafvollstreckungskammer in Döbeln im November 2023 entschieden, dass Alex W. mindestens 20 Jahre Haft verbüßen muss, was seine Entlassung frühestens Mitte 2029 möglich gemacht hätte. „Diese Entscheidung wurde jedoch am 9. April 2024 vom Oberlandesgericht Dresden aufgehoben und zur erneuten Prüfung an die Strafvollstreckungskammer in Döbeln zurückverwiesen. Eine neue Entscheidung der Strafvollstreckungskammer steht noch aus“, erklärte die Pressestelle des Landgerichts Dresden auf Anfrage von IslamiQ.

Der Mord an Marwa El-Sherbini hat nicht nur in Deutschland, sondern weltweit Diskussionen über Rassismus, Islamfeindlichkeit und den Schutz von Minderheiten angestoßen. In Ägypten und anderen Teilen der Welt wurde ihrer mit Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen gedacht. Ihr Tod bleibt ein Mahnmal gegen Hass.

Die juristischen Entwicklungen rund um den Fall Alex W. werden weiterhin aufmerksam verfolgt. Die Frage nach einer möglichen vorzeitigen Entlassung bleibt offen und sorgt für Diskussionen sowohl in juristischen Kreisen als auch in der breiten Öffentlichkeit. Die erneute Prüfung der Strafvollstreckungskammer wird zeigen, ob die ursprünglich festgelegte Haftdauer von 20 Jahren Bestand haben wird.

Leserkommentare

gegek sagt:
was ist mit dem heutigen Vorfall in Mannheim oder den Vorfall in Dresden?
31.05.24
15:49