Parallelangebot

Streit um Islamunterricht – DITIB klagt gegen Land Hessen

Der Rechtsstreit um den Islamunterricht in Hessen geht in die nächste Runde. Die DITIB hat nun eine Klage gegen Hessen eingereicht. Grund: der staatliche Islamunterricht stellt ein Parallelangebot dar und muss eingestellt werden.

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05
2024
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Unterricht
Symbolbild: Unterricht © pixabay.com, bearbeitet by iQ.

Der hessische Landesverband der Türkisch Islamischen Union e.V. (DITIB) hat in der Debatte über islamischen Religionsunterricht das Land Hessen verklagt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden teilte am Freitag den Eingang einer Unterlassungsklage mit. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet. 

Der DITIB-Landesverband dringt auf eine Einstellung von Hessens sogenanntem Schulversuch Islamunterricht. Dieser wird in staatlicher Verantwortung mit Wissens- und ohne Glaubensvermittlung parallel zum bekenntnisorientierten Islamunterricht angeboten. Das Land hat den eigenen Versuch vor vier Jahren begonnen nach seinem Stopp der Zusammenarbeit mit DITIB wegen verfassungsrechtlicher Bedenken beim bekenntnisorientierten Religionsunterricht. 

Hintergrund waren Zweifel, ob DITIB ausreichend unabhängig von der Religionsbehörde des türkischen Staates und somit als Kooperationspartner geeignet war. 2022 entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof jedoch, das Land Hessen sei nicht befugt gewesen, den 2013 begonnenen islamischen Religionsunterricht landesweit einzustellen.

Gutachten beweist keine konkrete Gefahr

Das Land führte daher den bekenntnisorientierten Islamunterricht 2022 wieder ein. Ein neues Gutachten zur Beziehung zwischen DITIB Hessen und dem türkischen Staat hielt zwar eine abstrakte Gefahr der politischen Einflussnahme für möglich. Die Kooperation könne aber erst bei einer konkreten politischen Instrumentalisierung von DITIB Hessen widerrufen werden.

Die DITIB teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, der staatliche Schulversuch Islamunterricht hätte daher beendet werden müssen: „Allerdings ist dies bis heute weder angekündigt noch umgesetzt worden. Es deutet sich im Gegenteil an, dass das Land Hessen mit dem Islamunterricht ein dauerhaftes identisches Parallelangebot etabliert, um den verfassungsgemäßen Religionsunterricht für Musliminnen und Muslime auszuhöhlen.“ 

Klage überrascht Kultusministerium

Ein Sprecher des Kultusministeriums zeigte sich überrascht, zumal DITIB Hessen bereits einmal gerichtlich mit dem Versuch gescheitert sei, den staatlichen Schulversuch Islamunterricht zu verhindern. Dieser laufe gegenwärtig mit insgesamt rund 2200 Mädchen und Jungen an 20 Grundschulen und fünf weiterführenden Schulen und sei vorerst bis zum Schuljahr 2025/2026 befristet. Die Teilnahme sei freiwillig.

Den Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB Hessen besuchen fast 1700 Schüler an 27 Grundschulen und fünf weiterführenden Schulen. Weiterer islamischer Religionsunterricht wird in Hessen in Zusammenarbeit mit der Ahmediyya-Gemeinde an fünf Grundschulen für insgesamt 225 Kinder erteilt. Der Ministeriumssprecher betonte, dass auch all diese Unterrichtsstunden von staatlichen Lehrern mit hiesigem Studium gehalten würden.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies darauf hin, dass es sich bei der Klage nicht um einen Eilantrag handele. Insofern müsse eher von mehreren Monaten als Wochen bis zu einer Entscheidung ausgegangen werden.