Das Land Rheinland-Pfalz plant nach eigenen Angaben das „modernste Bestattungsrecht“ in Deutschland. Diese soll unter Anderem Bestattungen im Leichentuch zu ermöglichen.
Das Land Rheinland-Pfalz plant nach eigenen Angaben das „modernste Bestattungsrecht“ in Deutschland. Eine vom Landeskabinett am Dienstag gebilligte Novelle des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes sieht unter anderem die Möglichkeit vor, Bestattungen im Leichentuch zu ermöglichen. Dabei soll die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen wegfallen. Eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg – wie im Islam vorgeschrieben – soll demnach auf Friedhöfen „für jedermann möglich und nicht an religiöse Voraussetzungen geknüpft sein“. Zudem sollen Seebestattungen in Flüssen möglich werden.
Zur Frage, wann mit der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im Landtag zu rechnen ist, sagte der Pressesprecher des Gesundheitsministeriums, David Freichel, am Mittwoch: „Wir planen aktuell mit einer Befassung im Landtag zu Sommerbeginn und entsprechend dann mit einer Verabschiedung des Gesetzes ebenfalls im Laufe des Sommers 2025.“ Das von einer Ampel aus SPD, Grüne und FDP regierte Rheinland-Pfalz gehe „weiter als die anderen Bundesländer“, sagte Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Man wolle nicht nur die Seebestattung auf Hoher See in einem anderen Bundesland zulassen, sondern auch die Seebestattung auf den vier größten Flüssen in Rheinland-Pfalz – also Rhein, Mosel, Lahn und Saar.
Damit nehme das Land „eine Vorreiterrolle“ ein, so Hoch. „Uns gelingt die Verknüpfung von Würde und Willen des Verstorbenen.“ Eine Flussbestattung werde bereits in den Niederlanden praktiziert, weshalb ein gewisser „Bestattungstourismus“ stattfinde, der von Rheinland-Pfalz nicht kontrolliert oder beeinflusst werden könne. Dies ist ein Grund, warum das Bundesland die Möglichkeiten der Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen, die Urnen-Aushändigung an Privatpersonen und eine Teilung der Asche „ohne Beisetzungsverpflichtung“ zulassen möchte. Als Beispiel nennt das Land die „Diamantbestattung“ in der Schweiz, bei der aus einem Teil der Asche eine Art Diamant – kein echter Diamant – hergestellt wird.
Mit dem geplanten Bestattungsgesetz soll auch das Leichenschauwesen rechtlich präzisiert werden. Polizei und Strafverfolger hinterfragten „immer wieder kritisch die Qualität der Leichenschau“, so das Gesundheitsministerium. „Im Zuge dessen wird die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr eingeführt, wenn die Todesursache nicht zweifelsfrei geklärt ist“, hieß es. Dieses Vorgehen verstoße nicht gegen den postmortalen Würdeschutz, wenn es zur Aufklärung von Tötungsdelikten bei Säuglingen und Kleinkindern erfolge. Denn Fremdverschulden wie etwa bei einem Schütteltrauma könne nur durch eine Obduktion festgestellt werden. Hier liege zwar ein Eingriff in das Totenfürsorgerecht der Eltern vor, der aber nach neuer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerechtfertigt sei.
Dass das Bestattungsrecht geändert wird, ist keine Seltenheit mehr. Anfang Februar 2024 wurde etwa ein neues Berliner Bestattungsgesetz verabschiedet. In Berlin fällt damit die 48-stündige Wartefrist zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung weg. Damit sollte den Bestattungsriten von Juden und Muslimen stärker Rechnung getragen werden. Ihre religiösen Vorschriften sehen eine Bestattung Verstorbener in der Regel innerhalb eines Tages vor. (KNA, iQ)