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Sachsen-Anhalt

CDU-Fraktion verweigert Aufhebung der Sargpflicht und blockiert muslimische Bestattungen

Dieses Nein könnte noch für Diskussionen in Sachsen-Anhalt sorgen: Die CDU-Fraktion ist gegen eine Bestattung in Tüchern. Wie wird das begründet?

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Symbolbild: Islamische Bestattungen
Symbolbild: Islamische Bestattungen © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ

Bei der Novellierung des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt könnte ein zentraler Punkt der Reform auf der Strecke bleiben. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt eine Aufhebung der Sargpflicht ab. „Was die CDU-Fraktion zurzeit nicht mitträgt, ist die Tuchbestattung“, sagte Fraktionsvorsitzender Guido Heuer.

Damit stellen sich die Christdemokraten gegen einen Beschluss der schwarz-rot-gelben Landesregierung. Diese hatte den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz im April 2023 beschlossen. Seitdem verhandeln Abgeordnete von CDU, SPD und FDP im Landtag darüber. Eigentlich sollte der Sargzwang aufgehoben werden und künftig eine Bestattung in Tüchern möglich sein.

Interkulturelle Öffnung war verabredet

Damit sollte etwa den Wünschen der muslimischen und jüdischen Gemeinden Rechnung getragen werden. „Wir streben eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an, um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden“, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP.

Den Friedhofsträgern sollte in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. Doch das reicht der CDU nicht. Die Fraktion begründet die Bedenken unter anderem mit Unsicherheiten bei der Bodenstruktur und dem Verwesungsprozess.

Reform könnte kleiner ausfallen

„Ich finde das schade“, sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katrin Gensecke. Wer Vielfalt wolle, müsse dem auch Rechnung tragen. Sachsen-Anhalt sei eines der letzten Länder, in denen noch keine Tuchbestattung möglich sei, so Gensecke. „Wir müssen gucken, wie wir damit umgehen.“

Möglicherweise fällt die Reform nun kleiner aus. So soll eine Bestattungspflicht von Sternenkindern eingeführt werden. So werden Babys genannt, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt sterben. Außerdem soll es künftig verpflichtend eine zweite Leichenschau bei Erdbestattungen geben. FDP-Gesundheitspolitiker Konstantin Pott sagte, man müsse jetzt die geeinten Punkte umsetzen.

Die oppositionellen Grünen kritisieren die CDU. „Das ist wirklich unfassbar“, sagte Fraktionschefin Cornelia Lüddemann. Das gehe so nicht, wenn man Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Sachsen-Anhalt holen wolle und diese dauerhaft hierbleiben sollten. „Wir müssen alles tun, dass wir eine Willkommenskultur entwickeln. Das betrifft alle Lebensbereiche“, sagte Lüddemann. (dpa, iQ)