









Ein Schule in Berlin-Neukölln organisierte ein Iftar, an dem alle Schüler teilnehmen sollten. Das wurde nun von der Bildungsverwaltung verhindert.
Zum Ende der muslimischen Fastenzeit Ramadan wollte die Zuckmayer-Oberschule in Berlin-Neukölln alle Schüler zur Teilnahme an einem Iftar verpflichten. Das wurde von der Bildungsverwaltung verhindert.
„Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend“, teilte Verwaltungssprecher Martin Klesmann mit. Er gehe davon aus, dass die Schule ein Einzelfall sei.
Ähnlich äußerte sich Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) im Abgeordnetenhaus. „Selbstverständlich besteht grundsätzlich keine verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen“, sagte sie im Plenum. „Denn meiner ersten Einschätzung nach dürfte dies auch rechtswidrig sein.“ Sie sprach von einem möglichen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und die sogenannte negative Religionsfreiheit.
Die „Bild“-Zeitung hatte ein Schreiben der Schule an die Eltern veröffentlicht, in dem es heißt, dass am 28. März von 17.30 Uhr bis 20.00 ein Iftar stattfindet. Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass die Kinder Essen beisteuern sollen. Außerdem heißt es: „Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür einen anderen Unterricht ausfallen lassen.“
Klesmann zufolge wurde nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule klargestellt, „dass die Teilnahme an besagter Veranstaltung ausdrücklich freiwillig ist und auch kein Unterricht entfällt“. Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, habe die Schule das Elternschreiben entsprechend korrigiert und erneut versendet.
Günther-Wünsch ergänzte, wenn eine Schule das Ziel habe, religiöse Toleranz zu fördern, sei das zu begrüßen. „Aber gelebte Toleranz würde dann gleichwohl auch bedeuten, dass auch andere religiöse Feste wie Ostern oder Pessach stattfinden und gemeinsam an der Schule gewürdigt werden.“
Die Zuckmayer-Schule ist eine Integrierte Sekundarschule. Die Schule wollte sich nicht äußern. Ein Mitarbeiter verwies auf eine an die Bildungsverwaltung geschickte Stellungnahme. (dpa, iQ)