









Ein Expertenrat hat eine Definition für Rassismus in der Verwaltung vorgelegt. Sie soll helfen, Diskriminierung besser zu erkennen und gezielt zu bekämpfen. Verbindlich ist sie nicht.
Nach anderthalb Jahren intensiver Arbeit hat der Expertenrat Antirassismus seine Definition von Rassismus für die Verwaltung vorgelegt. Die nun präsentierte Arbeitsdefinition soll Beamtinnen und Beamten mehr Klarheit im Umgang mit Rassismus verschaffen – verpflichtend ist sie jedoch nicht. Vielmehr versteht sie sich als Angebot an Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen, um ein gemeinsames Verständnis zu fördern und Strategien zu dessen Bekämpfung zu entwickeln.
Die Definition umfasst 13 Sätze und benennt zentrale Mechanismen rassistischer Strukturen. „Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion“, heißt es im Dokument. Menschen, die als „minderwertig“ kategorisiert werden, erfahren systematische Abwertung und Diskriminierung.
Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, unterstreicht die Bedeutung der Definition: „Rassismus verletzt die Menschenwürde, grenzt aus, spaltet und ist unvereinbar mit dem Gebot der Gleichheit. Der Staat und seine Institutionen stehen hier in der Pflicht.“ Nur wenn Rassismus in allen seinen Erscheinungsformen erkannt und anerkannt werde, könne er nachhaltig bekämpft und das Vertrauen in staatliche Institutionen gestärkt werden.
Der Expertenrat betont die Notwendigkeit einer behörden- und ressortübergreifenden Strategie zur Bekämpfung von Rassismus. Dazu gehört unter anderem eine rassismuskritische Schulung von Verwaltungsmitarbeitenden, die Einbindung Betroffener sowie transparente Beschwerdemechanismen. Auch die systematische Überprüfung von behördlichen Strukturen und Entscheidungsprozessen auf rassistische Diskriminierung zählt zu den Handlungsempfehlungen. Die Arbeitsdefinition wurde gemeinsam mit diesen Empfehlungen erarbeitet.
Im Juni 2023 hatte Alabali-Radovan den Expert*innenrat berufen. Er setzt sich aus zwölf Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung zusammen. Am 11. März 2025 stellte das Gremium seine Ergebnisse vor. Ob und in welchem Umfang die Verwaltungen die Definition nutzen werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die Debatte über Rassismus in staatlichen Institutionen wird weitergeführt werden.