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Frankfurt

Gericht gibt Muslimin Recht – Suspendierung wegen Kopftuch war unzulässig

Eine Muslimin wollte nach der Elternzeit mit Kopftuch arbeiten. Doch ihr Arbeitgeber suspendierte sie – zu Unrecht, wie das Gericht nun entschied.

09
04
2025
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Symbolbild: Flughafen © shutterstock, bearbeitet by iQ
Symbolbild: Flughafen © shutterstock, bearbeitet by iQ

Eine junge Frau hatte sich nach ihrer Elternzeit entschieden, künftig mit Kopftuch zur Arbeit zu gehen. Am Frankfurter Flughafen war sie zuvor als Luftsicherheitsassistentin tätig – eine Tätigkeit, die ihr Arbeitgeber im Auftrag der Bundespolizei ausführen lässt. Kaum zurück im Dienst, wurde sie zum Vorgesetzten zitiert. Die Botschaft war deutlich: „Du darfst hier nicht mit dem Kopftuch arbeiten.“

Was folgte, war eine monatelange Auseinandersetzung, die nun mit einem Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts zugunsten der Klägerin endete. Die Suspendierung war unrechtmäßig, entschied das Gericht, ebenso wie der verweigerte Lohn. Für die Klägerin ein persönlicher Erfolg – für viele ein juristisches Signal.

Der Fall berührt einen sensiblen Punkt: Wo endet die private Religionsausübung, wenn jemand im Auftrag des Staates handelt? Der Arbeitgeber argumentierte, als sogenannte Beliehene der Bundespolizei nehme die Frau hoheitliche Aufgaben wahr – und dürfe deshalb keine religiösen Symbole tragen. Das Gericht jedoch sah keine hinreichende rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Außerdem sei es Außenstehenden nicht erkennbar, dass die Kontrolle durch eine Beliehene erfolge.

Fatih Zingal, der Anwalt der Klägerin, begrüßte das Urteil ausdrücklich. „Das Urteil schützt das Grundrecht auf Religionsfreiheit – und zwar nicht abstrakt, sondern ganz konkret im Alltag muslimischer Frauen“, sagte er nach der Verhandlung. Zingal verwies auch auf die gesellschaftliche Realität: „In Deutschland arbeiten längst viele Frauen mit Kopftuch im öffentlichen Raum. Die Rechtsprechung muss das endlich widerspiegeln.“

Frauen mit Kopftuch nicht „in den Keller schicken“

Besonders bemerkenswert laut Zingal: Selbst der Arbeitgeber habe erklärt, dass er keinen Anlass sehe, die Frau zu suspendieren – allein die Weisung der Bundespolizei habe dies erforderlich gemacht. Auch eine Umsetzung an einen weniger öffentlichkeitswirksamen Ort lehnte der Arbeitgeber ab: Man sehe keinen Grund, Frauen mit Kopftuch „in den Keller zu schicken“, so der Vertreter des Unternehmens vor Gericht.

Ob das Urteil rechtskräftig bleibt oder in eine nächste Instanz geht, ist noch offen. Klar ist jedoch schon jetzt: Der Fall könnte über Frankfurt hinaus Bedeutung entfalten – für den Umgang mit religiöser Kleidung am Arbeitsplatz, aber auch für das Verhältnis zwischen staatlicher Neutralität und individueller Freiheit.