Mit einem eigenen Stipendiaten-Programm möchte die DITIB, die Islamforschung in Deutschland vorantreiben. Interessierte können sich jetzt Online für die „Maturidi Studienförderung für Islamisches Denken“ bewerben.
Mit dem Stipendiaten-Programm „Maturidi Studienförderung für Islamisches Denken“ strebt die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) eine Islamforschung in Deutschland an, die aus einer innen-Perspektive heraus erfolgen soll. Ziel sei es „einen Beitrag zur Entwicklung eines qualifizierten Akademikernachwuchses“ zu leisten.
So werden laut DITIB Master- und Promotionsstudien inhaltlich und finanziell gefördert. Es werde eine „laufende, intensive Betreuung“ für die Stipendiaten während des Studiums geben. Wer sich für das Stipendium bewirbt verpflichtet sich, laut Regeln der Förderung, auch an besonderen Veranstaltungen der DITIB teilzunehmen.
Zu den Schwerpunkten, die von der „Maturidi Studienförderung für Islamisches Denken“ gefördert werden gehören vor allem solche klassischen Islam-Themen wie Koranexegese, Hadithwissenschaften und systematische Theologie. Gleichzeitig werden auch Islamische Kernfächer wie die Rechtslehre, Geschichte und Ethik aufgezählt. Einen weiteren Förderkreis bilden die Religionswissenschaftlichen und Religionspädagogischen Fächer. Dies geht aus einer Liste auf der Website hervor.
Informationen zum Antragsverfahren und zur Antragsberechtigung können dann unter der Rubrik „Downloads“ eingesehen werden.
Die DITIB empfiehlt zu den jeweiligen Themen die gefördert werden, auch einzelne Universitäten. So wird beispielsweise für eine Förderung mit dem Themenschwerpunkt „Islamische Rechtslehre“ empfohlen an den Universitäten Erlangen, Frankfurt und Tübingen zu studieren. Woraus sich diese Empfehlungen genau ableiten ist jedoch nicht ersichtlich.
Die Förderung dauert laut Website bei einem Master-Studiengang maximal 4, bei einer Promotion maximal 6 Semester. Finanziell wird Master-Studenten mit 800,- € und Promovierenden mit 1.000,- € unter die Arme gegriffen. Verheirateten Personen kann zudem ein Zuschlag von 150,- € gewährt werden, wenn das gemeinsame Einkommen nicht mehr als 12.000 € im Jahr übersteigt.