Freitagspredigten 14.11.2014

Rechte, Pflichten, Bruder, Krankenbesuch, Al-Aksa-Moschee, Jerusalem

Die islamischen Religionsgemeinschaften widmen sich in den Freitagspredigten verschiedenen Themen. So geht es um die Rechte und Pflichten von Gläubigen gegenüber ihren Glaubensgeschwistern, die besondere Stellung des Krankenbesuches sowie der Al-Aksa-Moschee in Jerusalem.

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Die Freitagspredigten (Hutba) in den Moscheen sind in dieser Woche erneut unterschiedlich konnotiert. So werden die Themen „Rechte und Aufgaben des Muslims gegenüber seinem Bruder im Islam“, „Krankenbesuch führt zum Wohlgefallen Allahs“ und „Angriff auf die Al-Aksa-Moschee“ behandelt.

Rechte und Aufgaben des Muslims gegenüber seinem Bruder im Islam

In ihrer heutigen Hutba widmet sich der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) den Aufgaben und Rechten eines Muslims gegenüber anderen Muslimen. „Der Mensch lebt in sozialer Gesellschaft und trägt daher Verantwortung, nicht nur sich selbst gegenüber, sondern auch gegenüber den Verwandten, Nachbarn, Freunden und anderen Menschen mit denen er etwas zu tun hat. Insbesondere trägt er Verantwortung den Geschwistern und Brüdern im Islam gegenüber“, sagt der VIKZ.

Wenn ein jeder Muslim seinen Aufgaben gegenüber seinen Geschwistern im Islam nachkomme, fänden sowohl er selbst als auch die Gemeinschaft im Allgemeinen zu Ruhe und Frieden. Der VIKZ macht darauf aufmerksam, dass ein rechtschaffener Gläubiger unter anderem die Fehler seines Bruders im Islam verzeihen können müsse. Im weiteren Verlauf der Hutba wird über die verschiedenen Anrechte des Muslims gegenüber seinem Bruder berichtet.

Krankenbesuch führt zum Wohlgefallen Allahs

Die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) widmet sich in ihrer Hutba hingegen einem ganz anderen Thema. Es geht um den Besuch von Kranken als eine Pflicht und als ein Gottesdienst des Gläubigen. „Der Besuch eines Kranken ist eines der Rechte des Muslimen, das ihm seine Glaubensgeschwister schulden. Mit so einem Besuch wird man nicht nur seine Pflicht erfüllt haben, sondern auch gleichzeitig eine Möglichkeit erlangen, die unendliche Gnade Allahs anzureizen zu haben“, sagt die DITIB.

Der Prophet habe sehr großen Wert auf den Besuch von Kranken gelegt. Gleichzeitig tue derjenige, der einen Kranken besucht und sich um ihn kümmert, eigentlich etwas Gutes für sich selbst. „Denn nicht die Kranken sind auf uns angewiesen, sondern wir sind ja vielleicht diejenigen, die auf Kranke und Schwache angewiesen sind“, sagt die DITIB.

Angriff auf die Al-Aksa-Moschee

Einem ganz anderen Thema widmet sich die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) in ihrer heutigen Hutba. Darin geht es um die geheiligte Stätte des Islam, die Al-Aksa-Moschee in Jerusalem. Die IGMG macht auf die historische und religiöse Bedeutung der Moschee für die Muslime aufmerksam. Die Al-Aksa-Moschee in Jerusalem war beispielsweise die erste Gebetsrichtung (Kibla) für die Muslime und von ihr aus fand auch die berühmte Himmelsreise des Propheten Muhammad (s) statt. „Nach unserem Glauben sind alle Orte der Ibâda (Gottesdienst) unantastbar“, sagt die IGMG. Der Koran bewerte Angriffe auf Moscheen und die Verhinderung der Gottesdienste in Moscheen als Unterdrückung.

„Dass in den vergangenen Wochen israelische Besatzungskräfte in die Al-Aksa-Moschee, die erste Kibla der Muslime, eindrangen, sie verwüsteten und den Muslimen verboten, dort ihre Ibâdas zu verrichten, hat uns alle zutiefst verletzt. Der israelische Staat, der seit 1967 wiederholt Anstrengungen unternahm, die Ibâda in der Al-Aksa-Moschee zu verhindern, hat auch die gegen diesen gesegneten Ort verübten Angriffe nicht verhindert. Der Angriff auf eine Gebetsstätte, eine Moschee, also einen Ort der Ibâda, kann nicht akzeptiert werden“, sagt die IGMG.

Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland, gibt einen Überblick und notiert erwähnenswerte Berichte aus den Redaktionen der Medien zum Thema Freitag und Muslime.