Nordrhein-Westfalen

Rot-Grün will den Islam nicht gleichstellen

Der von Niedersachsen angekündigte Staatsvertrag mit den muslimischen Religionsgemeinschaften trifft in Nordrhein-Westfalen auf keinen Wiederhall. Rot-Grün lehnt eine Anerkennung von Feiertagen oder die Lockerung des Kopftuchverbots ab.

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Von einer Gleichstellung des Islam ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen noch weit entfernt. Zurzeit läuft nach Angaben der muslimischen Gemeinschaften ein „Begutachtungsverfahren“, um den Status der muslimischen Religionsgemeinschaften zu klären. Die rot-grün geführte Regierung in NRW scheint jedoch nicht gewillt zu sein, für eine annähernde Gleichstellung der Muslime sorgen zu wollen. Islamische Feste sollen beispielsweise in NRW auch in naher Zukunft nicht als zusätzliche arbeits- und schulfreie Feiertage staatlich anerkannt werden.

„Das Land plant keine weitere gesetzliche Anerkennung von religiösen Feiertagen“, erklärte ein Sprecher der rot-grünen Landesregierung gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) (29.12.2014). Das Land werbe stattdessen bei Arbeitgebern dafür, den Bedürfnissen muslimischer Mitarbeiter an islamischen Feiertagen Rechnung zu tragen. Die Äußerungen des Regierungssprecher sind auch eine Reaktion auf die jüngste Ankündigung von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Dieser hatte am Wochenende einen Staatsvertrag mit Muslimen angekündigt und staatlich anerkannte muslimische Feiertage in Niedersachsen ins Gespräch gebracht. Die Anerkennung von religiösen Feiertagen sind Ländersache.

Keine Lockerung des Kopftuchverbots in NRW

Auch bei einem anderen Thema scheint die rot-grün geführte Landesregierung keinen eigenen Handlungswillen zeigen zu wollen. Weil stellte für Niedersachsen eine Lockerung des bestehenden Kopftuchverbots im öffentlichen Dienst in Aussicht. Die NRW-Landesregierung reagierte hier zurückhaltend. Man werde eine höchstrichterliche Entscheidung zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in Deutschland abwarten und anschließend eine „verfassungskonforme Regelung“ schaffen, so der Regierungssprecher.

Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich im kommenden Jahr über das bestehende Kopftuchverbot in NRW abstimmen. Die Regierung könnte aber, wenn sie wollte, bereits jetzt die gesetzlichen Bestimmungen ändern. Menschenrechtsorganisationen und muslimische Religionsgemeinschaften, wie die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), hatten immer wieder auf eine Aufhebung des Kopftuchverbots gedrängt. Insider berichten, dass die Anliegen der muslimischen Religionsgemeinschaften jedoch durch die Regierung in Nordrhein-Westfalen immer wieder gebremst werden.