Oberverwaltungsgericht

Keine Beschneidungsfeier am Karfreitag

Islamische Beschneidungsfeiern am Karfreitag sind nicht mit dem Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen vereinbar. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster hervor.

24
03
2015

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag in Köln untersagt. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln und eine Verfügung der Stadt Köln.

Die in Köln geplante Feier mit mindestens 400 Gästen in einer Gaststätte sehe neben Koranlesungen Musik, Tanz und Festessen vor und habe damit auch unterhaltenden Charakter, heißt es im am Dienstag in Münster veröffentlichten OVG-Beschluss. Deshalb sei die Feier nach dem NRW-Feiertagsgesetz nicht zulässig; es schütze den christlichen Karfreitag als stillen Feiertag und Tag der Trauer.

Wie schon das Verwaltungsgericht verneinte auch das Oberverwaltungsgericht die Frage, ob sich in dem Fall ein Konflikt mit der Freiheit der Religionsausübung stelle. Die Richter wiesen darauf hin, dass Beschneidungsfeiern im islamischen Kulturkreis nicht an einen Kalendertag gebunden seien und deshalb nicht gerade am Karfreitag stattfinden müssten. Überdies erfolge die eigentliche Beschneidung oft vor dem Fest. Die Vermietung der Gaststätte erfolge aus gewerblichen und nicht aus religiösen Gründen. Der Beschluss des 4. Senats des OVG ist nach den Angaben unanfechtbar. (KNA)

Leserkommentare

Hansgeorg sagt:
Nur dass ich das richtig verstehe, dieselben Muslime, die unermüdlich fordern, dass man auf ihre religiösen Befindlichkeiten Rücksicht nehmen müsse, treten die Befindlichkeiten der hier ansässigen Christen, an Karfreitag nicht fröhlich feiern zu dürfen, weil an diesem Tag der Sohn Gottes hingerichtet wurde, mit Füssen und versuchen sich sogar entgegen den geltenden Gesetzen eine Beschneidungsfeier an diesem Tag gerichtlich zu erstreiten? Ignoranter geht es wohl kaum. Außerdem spricht es Bände über die tatsächliche Toleranz der Muslime gegenüber Andersgläubigen. Die geplante Feier ist eine Beleidigung des Sohnes Gottes und der Christen.
24.03.15
15:21
Mo Mueller sagt:
Lieber Hansgeorg, eventuell haben Sie Recht, und es handelt sich hierbei um dieselben Muslime, um die gleichen aber sicherlich nicht. Als Muslim habe ich vollstes Verständnis für die Entscheidung des Gerichts und kann die Begründung nachvollziehen. Es könnte aber auch sein, dass die Familie, die die Beschneidungsfeier abhalten wollte sich gar nicht über die Bedeutung des Karfreitags bewusst ist. Das Unwissen über die Mitmenschen ist ja leider auf allen Seiten sehr groß. Wir wissen es nicht und ich schlage vor, dass Günstigkeitsprinzip anzuwenden. Wegen dieses Vorfalls all Muslime in einen Topf zu werfen und zu behaupten, dass wir die christliche Religion mit Füssen treten würden ist bedauerlich. 1400 Jahre Toleranz und miteinander werden durch zu verurteilende Entwicklungen der letzten Jahre überblendet. Nicht zuletzt haben zum Beispiel Muslime verfolgte Juden nach der Reconquista und während der Zeit des faschistischen Europas als Geschwister des Buches aufgenommen. Progromme gab es nicht in der islamischen Welt. Die momentane Stimmung, die besorgniserregenden Entwicklungen im Nahen Osten auf alle Muslime zu übertragen ist ungerecht. Vergleichbar ungerecht wäre es, wenn man die Rolle der Protestanten in Nazi-Deutschland dem Protestantismus als Wesenhaft zuschreiben würde. Dies ist schade und nicht hilfreich.
25.03.15
5:47
Frank sagt:
Was würden die Muslime sagen, die als Argument anbringen das für sie dieser Tag kein Feiertag ist, wenn man Ihnen an Ostern, Pfingsten und Weihnachten keine Feiertagsprozente mehr bezahlt. Denn auch das sind nicht Ihre Feiertage?
11.12.15
8:49