Eine junge Muslima zerschnitt ein Plakat von Mitstudentinnen, weil sie sich religiös beleidigt gefühlt hat. Das Gericht entschied: Glaubensfreiheit erlaubt keine Sachbeschädigung.
Eine muslimische Studentin muss für das Zerschneiden eines Kunstplakats in Essen eine Geldstrafe von 400 Euro wegen Sachbeschädigung hinnehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Essen, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Die Frau hatte sich 2013 in der Uni-Bibliothek an einer Collage mit Bildern aus dem israelischen Comicroman „Blutspuren“ gestört, die Anglistik-Studenten in einer Ausstellung zeigten.
Weil die Studentin aus arabischen Schriftzeichen die Zeile „Nieder mit Allah“ las, fühlte sie sich religiös beleidigt. Ein Mitarbeiter der Bibliothek bot noch an, die betreffende Stelle der Collage mit Papier abzudecken. Doch die Frau schnitt das Stück mit einer Schere aus. Ein Anwalt erstattete damals Anzeige. Die im Grundgesetz garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit erlaube keine Sachbeschädigung, urteilte jetzt der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts und wies damit die Berufung der Frau als unbegründet zurück. (dpa, iQ)