Amerika

Chapel-Hill-Angeklagtem droht Todesstrafe

Dem Attentäter von Chapel Hill, der drei muslimische Studenten erschossen haben soll, droht die Todesstrafe. Die Staatsanwaltschaft hat die Todesstrafe für den 46-jährigen Angeklagten aufgrund der Grausamkeit der Tat gefordert.

07
04
2015

Der mutmaßliche Mörder der drei muslimischen College-Studenten in Chapel Hill, Craig Hicks, muss womöglich mit der Todesstrafe rechnen. Der vorsitzende Richter in dem Prozess, Orlando Hudson, sagte laut örtlichen Medienberichten vom Montag (Ortszeit), der Fall Hicks „qualifiziert sich für die Todesstrafe“.

Der 46-Jährige hatte Mitte Februar das frischverheiratete Ehepaar Yusor Mohammad (21) und Deah Shaddy Barakat (23) sowie die 19-jährige Schwester Razan mit drei Kopfschüssen getötet. Hicks stellte sich anschließend der Polizei.

Was den mutmaßlichen Täter im Einzelnen zu der Tat motivierte, bleibt unklar. Die Polizei ging zunächst von einem „anhaltenden Nachbarschaftsstreit über Parkplätze“ aus. Das US-Justizministerium ermittelt darüber hinaus mit der Bundespolizei FBI und der Staatsanwaltschaft des Bundesstaates North Carolina, ob ein Hassverbrechen vorliegt.

Die Familie der Opfer hatte verlangt, dass die Behörden untersuchen, ob die Religion der Studenten eine Rolle spielte. Die beiden Frauen trugen ein Kopftuch. In den sozialen Netzwerken finden sich eine Reihe von Einträgen, die Hicks‘ Ablehnung von Religion deutlich machen. Allerdings richteten sich diese nicht nur gegen Muslime, sondern auch gegen Christen. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Bei all der Aufregung sollte man in Betracht ziehen, dass es am Ende doch nur ein Nachbarschaftsstreit (um Parkplätze) war, der eskaliert ist. Dabei mag es sicher auch eine Rolle gespielt haben, dass den Opfern anzusehen war, dass sie religiös sind. Zumindest sollte man sich aber davon verabschieden, dass es eine islamfeindliche Tat war und Hicks ein Islamhasser ist. Offenbar ist er ein Religionshasser, so dass es eher eine religionsfeindliche Tat war. Sie hätte ebensogut Christen treffen können, wenn die sich mit ihm wegen Parkplätzen angelegt hätten. Zu guter letzt darf man nicht übersehen, dass es für den Staatsanwalt natürlich prestigeträchtiger ist, einen Fall von Hasskriminalität zur Anklage zu bringen, als einen einfachen Nachbarschaftsstreit. Und für die Angehörigen ist es sicherlich ebenso edler, wenn ihre Kinder als Märthyrer für ihre Religion gestorben sind, als in der Folge eines banalen Nachbarschaftsstreites. Es ist immer auch wichtig, mögliche Motive der Akteure einzubeziehen, wenn man eine Tat beurteilt.
07.04.15
14:16