Die nordrhein-westfälische Landesregierung prüft, ob die vier großen muslimischen Verbände den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen. Künftig sollen auch kleinere muslimische Organisationen in den Verhandlungsprozess mit einbezogen werden.
Nordrhein-Westfalen prüft, ob die vier islamischen Gemeinschaften DITIB, VIKZ, IRD und ZMD den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen. Diese Klärung erfolge im „Forum Statusfragen“, das sich aus Mitgliedern der Landesregierung und Vertretern der vier betroffenen islamischen Religionsgemeinschaften zusammensetze, sagte NRW-Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) am Mittwoch vor dem Integrationsausschuss des Landtags in Düsseldorf.
Grundsätzlich sei es Absicht der Landesregierung, „möglichst alle Muslime und Moscheegemeinden einzubeziehen“, so Schneider. Allerdings solle dem laufenden Prozess der Begutachtung der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und des ZMD im Hinblick auf ihren Status „nicht vorgegriffen“ werden. Auch die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken und der Zentralrat der Marokkaner hätten Interesse an einer Mitarbeit im Beirat des „Forum Statusfragen“ bekundet.
Muslimische Minderheiten mit einbeziehen
Die Landesregierung will nach Angaben des Ministers neben ihren institutionalisierten Kontakten zu den vier großen islamischen Religionsgemeinschaften auch „Arbeitsbeziehungen“ zu muslimischen Minderheiten aufbauen. Den Anliegen dieser Gruppen müsse bei der politischen Gestaltung Rechnung getragen werden. Solche Beziehungen bestünden bereits zur Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) und dem Liberal Islamischen Bund (LIB).
Bereits in der Vergangenheit seien muslimische Minderheiten erfolgreich in die Arbeit des „Dialog Forum Islam“ einbezogen worden, betonte Schneider. Dieses Forum sei kein Entscheidungs-, sondern ein Beratungsgremium der rot-grünen Landesregierung, um die „konkreten Alltagsprobleme und Anliegen der muslimischen Bevölkerung in den Blick zu nehmen“. (KNA/iQ)