Nordrhein-Westfalen
Kabinett billigt Kopftuchverbot im Gericht
Kein Kopftuch, kein Kreuz, kein Autonomen-Schal: NRW will sämtliche religiöse Kleidung in Gerichtssälen verbieten. Das Kabinett billigte Eckpunkte für ein Neutralitätsgesetz.
Kein Kopftuch, kein Kreuz, kein Autonomen-Schal: NRW will sämtliche religiöse Kleidung in Gerichtssälen verbieten. Das Kabinett billigte Eckpunkte für ein Neutralitätsgesetz.
Der bayerische Landtag hat ein neues Richtergesetz erlassen. Richterinnen und Staatsanwältinnen dürfen in Verhandlungen weiterhin kein Kopftuch tragen. Das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten.
Staatsrechtler Heinig warnt vor dem Absoluteren des staatlichen Neutralitätsgebotes und der Übertragung auf gesellschaftliche Diskussionen über Religionsfragen.
Wieder wird über religiöse Symbole an Berliner Schulen und das Neutralitätsgesetz diskutiert. Auslöser ist unter anderem die Entscheidung des katholischen Canisius-Kollegs, eine Kopftuch tragende Muslimin als Gymnasiallehrerin einzustellen.
Bayern plant ein Verbot jeglicher religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte. Anlass war die Debatte, ob muslimische Richterinnen in einer Verhandlung Kopftuch tragen dürfen.
Das Kopftuch beschäftigte erneut das Arbeitsgericht Berlin. Diesmal klagt eine muslimische Lehrerin, die eine Entschädigung wegen Diskriminierung vom Land Berlin einfordert.
Eine muslimische Juristin hatte gegen das Kopftuchverbot in Hessen geklagt. Vorerst ohne Erfolg. Das bestätigte nun das Bundesverfassungsgericht.
In Berlin erhält eine weitere muslimische Lehrerin eine Entschädigung, weil sie aufgrund ihres Kopftuches abgelehnt und damit diskriminiert wurde.
Für die Rechtsreferendarin geht es um Religionsfreiheit. Die Justizministerin pocht auf die Neutralität der Gerichte. Der VGH stellt jetzt klar: Repräsentanten der Justiz ist das Tragen eines Kopftuchs auf der Richterbank nicht erlaubt.