Weil sie ihre Tochter wegen eines Kopftuchverbots an der Schule nicht zum Unterricht schickten, wurden die Eltern einer muslimischen Schülerin durch die Staatsanwaltschaft im schweizer Kanton St. Gallen vor Gericht gezerrt. Jetzt entschied das Gericht, dass die Eltern richtig gehandelt haben, und sprach sie frei.
Bereits im September 2013 hatte das Verwaltungsgericht Minden einen Eilantrag einer muslimischen Familie abgelehnt, die ihr Kind in einer nahe gelegenen katholischen Bekenntnisschule anmelden wollte. Das Kind sollte nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen. Jetzt folgte das Urteil in der Hauptverhandlung.
Islamfeindlichkeit gegen Muslimin
Eine 28jährige Muslimin mit Kopftuch gewinnt einen Prozess gegen eine 60jährige Pädagogin, die sie auf offener Straße als Terroristin beschimpfte. Die Verurteilte zeigt jedoch keine Einsicht und fühlt sich in ihrer Islamfeindlichkeit bestärkt.
Alternative zu Religionsunterricht
Der Humanistische Verband NRW hat seine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zurückgezogen. Der Verband wollte einen eigenständigen „Weltanschauungsunterricht“ an öffentlichen Schulen durchsetzen.
Nach Gerichtsentscheidung
Der Kreis Mettmann hat eine Muslimin, die zuvor wegen des Tragens eines Kopftuchs entlassen worden war, wieder eingestellt und die Verbeamtung der jungen Frau eingeleitet – nachdem die Muslimin sich erfolgreich vor Gericht gewehrt hat.
Rechtsanwältinnen mit Kopftuch
Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat sich mit der Diskriminierung von Rechtsanwältinnen mit Kopftuch durch Berliner Richter beschäftigt. Die Juristen sind sich einig: Zurückweisungen dieser Art sind inakzeptabel.
Eine Muslimin klagte wegen Diskriminierung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Kreis Mettmann versuchte ihre Einstellung als Beamtin auf Probe zu verweigern – wegen ihres Kopftuchts. Das Gericht entschied: Beamtin mit Kopftuch? Das geht!
Rechtsextreme versuchen durch aktive Teilnahme an Gerichtsprozessen, die Entscheidungen von Richtern zu beeinflussen. Ein neuerlicher Aufruf auf einem islamfeindlichen Blog wird derzeit in der Szene rege geteilt. Eine Muslima muss um ihre Sicherheit fürchten.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die kulturell begründete Beschneidung eines 6 Jahre alten Jungen verboten. Das Gericht konkretisierte dabei die Anforderungen an eine Beschneidung und begründete den Beschluss mit dem Kindeswohl. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf Muslime haben.
Für Musliminnen sei es zumutbar einen „Burkini“ zu tragen und Zeugen Jehovas müssten akzeptieren, dass Krabat gelesen und angeschaut wird. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.