Eine Lehrerin klagte gegen das Berliner Arbeitsgericht, weil sie mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte. Das Arbeitsgericht wies ihre Klage ab. Während Berlin am Neutralitätsgesetz festhält, kritisieren Muslime diese Entscheidung.
Das Berliner Arbeitsgericht entschied heute im Fall einer muslimischen Grundschullehrerin, dass sie nicht mit einem Kopftuch unterrichten dürfe. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig.
Interview mit Prof. Dr. Stephan Muckel
Kopftuchverbote werden mit der Neutralität des Staates begründet. Ein Kopftuch ist laut Bundesverfassungsgericht jedoch nicht pauschal neutralitätswidrig. Prof. Dr. Stephan Muckel erklärt im IslamiQ-Interview warum das Kopftuch nach wie vor zu Problemen führt und was Neutralität wirklich bedeutet.
Kein Kopftuch, kein Kreuz, kein Autonomen-Schal: NRW will sämtliche religiöse Kleidung in Gerichtssälen verbieten. Das Kabinett billigte Eckpunkte für ein Neutralitätsgesetz.
Der bayerische Landtag hat ein neues Richtergesetz erlassen. Richterinnen und Staatsanwältinnen dürfen in Verhandlungen weiterhin kein Kopftuch tragen. Das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten.
Das Neutralitätsgesetz in Berlin verbietet es kopftuchtragenden Lehrerinnen an Schulen zu unterrichten. Davon ausgeschlossen sind Berufsschulen. Die fordern nun ebenfalls ein Kopftuchverbot. Doch das kontroverse Neutralitätsgesetz könnte bald in ganz Berlin kippen.
Das Kopftuch beschäftigte erneut das Arbeitsgericht Berlin. Diesmal klagt eine muslimische Lehrerin, die eine Entschädigung wegen Diskriminierung vom Land Berlin einfordert.
Eine muslimische Juristin hatte gegen das Kopftuchverbot in Hessen geklagt. Vorerst ohne Erfolg. Das bestätigte nun das Bundesverfassungsgericht.
Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte im Februar über die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin entschieden, der die Beschäftigung an Berliner Grundschulen aufgrund ihres Kopftuchs verboten wurde. Der Klägerin wurde Entschädigung zugesprochen. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor.
Baden-Württemberg verabschiedet als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot von religiösen Symbolen im Gericht. Dabei gibt es aber umstrittene Ausnahmen.