Auf der Justizminister-Konferenz von Bund und Ländern wird über einen „Radikalen-Erlass“ für Richter diskutiert. So sollen beispielsweise rechtsextreme Richter an ihrer Amtsausübung gehindert werden. Über ein Gesichtsverhüllungsverbot wird ebenfalls diskutiert.
In Berlin wird immer wieder um das Kopftuch gestritten. Nun hat das Arbeitsgericht zwei Klagen abgewiesen und das Neutralitätsgesetz für verfassungskonform erklärt.
Das Berliner Arbeitsgericht entschied heute im Fall einer muslimischen Grundschullehrerin, dass sie nicht mit einem Kopftuch unterrichten dürfe. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig.
Immer wieder wird um das Kopftuch gestritten. In Berlin dürfen Lehrer an den meisten Schulen, Polizisten und Mitarbeiter der Justiz im Dienst keine religiösen Symbole zeigen. Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?
Das Verwaltungsgericht Kassel entschied, dass eine muslimische Beamtin ein Kopftuch im Dienst tragen dürfe. Die Beamtin klagte gegen die Stadt Kassel.
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Eine konfessionslose Bewerberin scheidet bei der Auswahl für eine Stelle bei einem kirchlichen Träger aus. Wurde sie diskriminiert? Der EuGH fällt ein weitreichendes Grundsatzurteil.
Das Neutralitätsgesetz in Berlin schreibt vor, dass Lehrer an den meisten Schulen, Polizisten und Mitarbeiter der Justiz im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders und zieht vor Gericht. Die Entscheidung wird am 9. Mai verkündet.
In Bayern dürfen muslimische Jurastudentinnen nicht mit Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Das Augsburger Verwaltungsgericht produzierte bundesweit Schlagzeilen, als es dies mangels Gesetz für unzulässig erklärte. In zweiter Instanz sah es nun anders aus.
Eine muslimische Rechtsreferendarin klagte vor dem Augsburger Verwaltungsgericht und gewann. Diese Woche wird das Urteil in zweiter Instanz vom bayrischen Verwaltungsgericht überprüft.
Juristen, Religionswissenschaftler und Politiker diskutieren über islamischer Wertvorstellungen und das deutsche Recht. Dabei richtet sich der Blick auf die fließenden Übergänge zwischen Religion und politischer Weltanschauung.