Bundesgerichtshof
NSU-Unterstützer muss nochmal in Haft
Der NSU-Helfer Ralf Wohlleben muss für seine Resthaftstrafe von drei Jahren nochmal in Haft. Der Bundesgerichtshof lehnte seinen Antrag auf Bewährung ab.
Der NSU-Helfer Ralf Wohlleben muss für seine Resthaftstrafe von drei Jahren nochmal in Haft. Der Bundesgerichtshof lehnte seinen Antrag auf Bewährung ab.
Mit Drohungen und rassistischen Beschimpfungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Nun spricht das Frankfurter Landgericht im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben ein Urteil gegen den 54-Jährigen.
Am Donnerstag wird im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben ein Urteil erwartet. Betroffene sehen die Polizei nicht entlastet. Die Gewerkschaft dagegen wies die Kritik an der Polizei zurück.
Im Dezember befasst sich ein Gericht mit der Kommission zum Islamunterricht in NRW. Der Zentralrat der Muslime versucht, sich in einzuklagen. Für das Land erfüllt der Zentralrat nicht die notwendigen Voraussetzungen.
Der Prozess um die „NSU 2.0“ Drohschreiben steht kurz vor dem Abschluss. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung soll Mitte November das Urteil verkündet werden.
Parteien und muslimische Vertreter wollen verhindern, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Millionen aus dem Bundeshaushalt bekommt. Ein Problem: Die Förderung ist nirgendwo so richtig geregelt.
Mehr als 80 Schreiben mit Todesdrohungen und wüsten Beschimpfungen soll Alexander M. versendet haben. Nun haben die Schlussvorträge im NSU 2.0-Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Die Nebenklage zweifelt an einem Einzeltäter.
Als einzige Überlebende der NSU-Terrorzelle wurde Beate Zschäpe vor Gericht gestellt – und bekam die Höchststrafe. Seit gut einem Jahr ist das Urteil rechtskräftig, auch das Bundesverfassungsgericht gibt jetzt seinen Segen. Ist damit das letzte Wort gesprochen?
Deutschland ist einem Vorwurf des Racial Profiling nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht ausreichend nachgegangen.