Die DITIB steht wieder im Mittelpunkt der Diskussionen. Derzeit überprüfen mehrere Bundesländer, ob die DITIB-Landesverbände unter den gegebenen Umständen die Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft erfüllen. Derweil hält die NRW-Regierung an der Kooperation fest.
Auf ihrer jüngsten Bundesdelegiertenkonferenz haben die Grünen ihre Behauptung, die „vier großen islamischen Verbände“ seien keine Religionsgemeinschaften, erneuert. Der IGMG-Generalsekräter Bekir Altaş erklärt, warum diese Position der Verfassung widerspricht.
Staatsvertrag Niedersachsen
In Niedersachsen sollte ein Staatsvertrag zwischen der Landesregierung und den islamischen Religionsgemeinschaften abgeschlossen werden. Während der Verhandlungen mussten viele Hürden genommen werden. Nun möchte man eine „Denkpause“ einlegen. Wie kam es dazu?
In der Schweiz wurde eine politische Debatte darüber entfacht, ob der Islam zur Schweiz gehöre. In den einzelnen Kantonen wird rechtlich sehr unterschiedlich mit dem Islam umgegangen.
Jahrelange Vorarbeiten, inhaltliche Kontroversen und Tauziehen um Formulierungen: Der Staatsvertrag mit den Muslimen in Niedersachsen ist eine schwierige Geburt. Nun geht es auf die Zielgerade.
Der Soziologe Armin Nassehi fordert die körperschaftliche Anerkennung des Islams in Deutschland und damit die Gleichstellung mit den christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften.
Die Friedrich-Ebert Stiftung hat ein Gutachten über die Gleichstellung des Islams veröffentlicht. Wir sprachen mit Mitverfasserin Dr. Riem Spielhaus über die rechtliche Anerkennung des Islams in Deutschland.
NRW-Integrationsminister Guntram Schneider fordert die rechtliche und politische Gleichstellung der islamischen Religionsgemeinschaften mit den christlichen und jüdischen. Hierfür sei ein Landtagsbeschluss geplant.
Interview mit Burhan Kesici
Im Interview mit dem neuen Islamratsvorsitzenden Burhan Kesici sprechen wir über das bisherige Engagement des Islamrats, die Verdienste von Ali Kızılkaya und die angestrebten Ziele, Diskurse und Projekte des Islamrates unter der Leitung des neu gewählten Vorsitzenden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung prüft, ob die vier großen muslimischen Verbände den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen. Künftig sollen auch kleinere muslimische Organisationen in den Verhandlungsprozess mit einbezogen werden.