Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage einer muslimischen Erzieherin gegen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz statt. Damit widersprach das Verfassungsgericht den Beschlüssen von drei Arbeitsgerichten.
Das Arbeitsgericht Berlin wies am Donnerstag die Klage einer muslimischen Lehrerin ab. Sie hatte aufgrund der Ablehnung ihrer Einstellung an einer Grundschule geklagt. In einer Stellungnahme legt der Antidiskriminierungsverband FAIR international dar, wieso das Urteil aus verfassungsrechtlichen Gründen problematisch ist.
Die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin am Arbeitsgericht Berlin wurde abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz an. Die Meinungen sind gespalten.
Weil sie ein Kopftuch bei der Arbeit tragen will, wurde eine muslimische Krankenschwester von einem katholischen Krankenhaus in Dortmund entlassen. Muslime und Gewerkschafter kritisieren die Kündigung. Die Krankenschwester klagt gegen ihre Entlassung – mit wenig Aussicht auf Erfolg.